Hamburg. Die Stadt Hamburg will das S-Bahn-Netz nach Ende des jetzt gültigen Vertrags im Jahr 2017 wieder ohne öffentliche Ausschreibung an die S-Bahn Hamburg GmbH vergeben (wir berichteten). Doch gestern hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass S-Bahn-Leistungen im Normalfall nicht direkt vergeben werden dürfen, sondern öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Die Stadtentwicklungsbehörde wollte sich zu möglichen Auswirkungen für Hamburg nicht äußern. Grund für den aktuellen Rechtsstreit war eine Änderungsvereinbarung aus dem Jahr 2009 zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW. Danach sollte die Bahn S-Bahn-Linien im VRR-Gebiet nicht nur wie im bisherigen Vertrag festgelegt bis 2018, sondern bis 2023 bedienen. Bahn-Konkurrent Abellio hatte gegen die Direktvergabe geklagt.