Rentnerin schlug mit Weinflasche auf Geliebten ein. Geldstrafe auf Bewährung für die 63-Jährige

Hamburg. Am Ende war da nur noch ein abgrundtiefes Zerwürfnis, der Schlussakt einer verhängnisvollen Affäre, gespickt mit Groll und Gemeinheiten. Dabei war es einst eine Beziehung voller Leidenschaft gewesen zwischen ihr, der Unternehmerwitwe, die in einem Haus mit Elbblick lebt, und ihm, dem erfolgreichen Chirurgen. Eine Beziehung, die im Fiasko endete. Und jetzt auch vor Gericht.

Sabine T. hat sich schick gemacht für ihren Auftritt im Strafprozess. Mit dem taillierten, hoch geschlitzten schwarzen Kleid, der Pelzjacke und den hochhackigen Schuhen könnte die 63- Jährige ohne Weiteres zu einem Cocktailempfang gehen. Dabei ist die Hamburgerin die Angeklagte in dem Verfahren, in dem es um gefährliche Körperverletzung geht. Der Rentnerin wird vorgeworfen, ihren früheren Geliebten, Dr. Bernhard B., am 1. August 2009 in dessen Feriendomizil auf Mallorca bei einem heftigen Streit zunächst mit einem Messer angegriffen zu haben. Als der 60-Jährige die Attacke unverletzt abwehren konnte, so die Anklage, soll sie mit einer vollen Weinflasche in Richtung seines Kopfes geschlagen haben. Bei der Abwehr dieses Hiebes wurde seine Rolex beschädigt. 7500 Euro Geldstrafe hatte das Amtsgericht im Oktober 2010 gegen Sabine T. verhängt. Gegen das Urteil ging die Hamburgerin jetzt in Berufung, die vor dem Landgericht verhandelt wird.

"Plötzlich hatte sie ein Messer in der Hand", hatte der Mediziner in erster Instanz den Beginn der Attacke geschildert, als er mit seiner Familie einige Ferientage auf Mallorca verbringen wollte und dort unvorbereitet in seinem Haus auf seine frühere Geliebte traf. Seine Frau, seine Tochter und eine Bekannte hatten seine Schilderung bestätigt. Demnach, so hatten sie ausgesagt, hätten sie in der Tür des Hauses gestanden und den Angriff beobachtet. "Die Frage ist: Was war wirklich zu sehen", überlegt der Vorsitzende Richter jetzt mit Blick auf Fotos von dem Haus. Eine aufwändige Beweisaufnahme sei erforderlich, es sei denn, man komme in dem Prozess zu einer Verständigung, erklärt der Richter weiter.

Und so ringt sich die Angeklagte, die in erster Instanz noch sich als das eigentliche Opfer dargestellt hatte, zu einem Teilgeständnis durch. Es habe "eine Rangelei gegeben, ich musste mich ein bisschen wehren, dann habe ich die Flasche genommen und nach ihm geworfen", räumt Sabine T. ein. Der Vorwurf, sie habe ihren Ex-Freund auch mit einem Messer attackiert, wird daraufhin eingestellt. Am Ende kommt die 63-Jährige glimpflich davon: Das Berufungsgericht spricht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, eine sogenannte Geldstrafe auf Bewährung. 5000 Euro muss Sabine T. nur dann zahlen, wenn sie ihre Bewährungszeit nicht übersteht. 1000 Euro sind aber in jedem Fall fällig - als Schadenswiedergutmachung an ihren früheren Geliebten.