Klage gegen Friseur wegen fehlender Preisauszeichnung von Haarverlängerungen wurde abgewiesen

Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Friseurkette Meinecke verklagt, weil diese in den Schaufenstern keine Preislisten für Haarverlängerungen ausgehängt hatte. Der Fall wurde vor dem Landgericht Hamburg verhandelt und die Klage abgewiesen. Die Anwalts- und Gerichtskosten von etwa 2500 Euro muss nun zunächst die Verbraucherzentrale tragen: "Wir sind gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Unserer Auffassung nach ist auch bei besonderen Dienstleistungen wie Haarverlängerungen der Preis im Schaufenster anzugeben", sagt Geschäftsführer Günter Hörmann. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

In nächster Instanz muss sich das Oberlandesgericht mit dem Thema Haarverlängerung befassen. Für Arnold Meinecke, Seniorchef der Friseurkette mit 15 Salons, steht fest: "Ich bin seit 45 Jahren im Geschäft. Aber so etwas Bizzares habe ich noch nicht erlebt." Sein Rechtsanwalt Richard Seelmaecker ergänzt: "Die Haarverlängerung ist eine individuelle Dienstleistung, für die immer ein persönliches Angebot erstellt wird. Da könnten keine verbindlichen Preise ins Schaufenster gehängt werden." Das habe auch das Gericht so gesehen. Der Jurist sagt: "Die Verbraucherzentrale wird mit öffentlichen Zuschüssen unterstützt. Da ist es skandalös, wenn das Geld mit sinnlosen Prozessen verpulvert wird." Seelmaecker geht davon aus, dass das Oberlandesgericht der Entscheidung des Landgerichts folgt.

Aber warum kam es überhaupt zu der Klage? Die Verbraucherzentrale hatte der Friseurkette eine Abmahnung für gleich acht Filialen geschickt, weil eben die Preise für die Haarverlängerungen im Schaufenster fehlten. Es sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, die mit Kosten von 1284 Euro verbunden war. Doch das Familienunternehmen weigerte sich, diese zu unterschreiben: "Es geht mir ums Prinzip und nicht ums Geld. Es darf nicht sein, dass die Verbraucherzentrale ihre Aufgabe darin sieht, die Einzelhändler mit sinnlosen Abmahnungen zu drangsalieren", sagt Meinecke.

Wie berichtet, hatte die Verbraucherzentrale rund 800 Einzelhändler in den vergangenen drei Jahren wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. Die meisten haben dann eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Kosten von 160,50 Euro bezahlt. Allerdings haben jüngst einige Unternehmen gegen diese verstoßen und sollen nun bis zu 2500 Euro Vertragsstrafe bezahlen. Die Handelskammer und CDU-Wirtschaftsexpertin Barbara Ahrons hatten die Verbraucherzentrale deshalb scharf kritisiert.

Einen Erfolg konnte die Verbraucherzentrale gegen Meinecke in einem anderen Punkt der Klage vor dem Landgericht jedoch verbuchen: In der Filiale Erdkampsweg fehlte eine allgemeine Preisliste, unabhängig von der Haarverlängerung, und deshalb muss Meinecke die Kosten der Abmahnung in Höhe von 160,50 Euro bezahlen.