Ein Anwalt berät die pflegebedürftigen Mieter der Elbschloss-Residenz: “Die kriegt man nicht so einfach raus“. Bis Ende 2010 sollten sie raus.

Nienstedten. Bis Ende 2010 sollten sie aus dem Heim ausziehen, in dem sie ihren Lebensabend verbringen wollten. Das hatte die Geschäftsführung der Elbschloss-Residenz von den 30 Bewohnern ihrer sogenannten Pflegevilla Ende Oktober gefordert (das Abendblatt berichtete). Sie sollten in ein ebenfalls von ihr betriebenes, doch sehr viel teureres Pflegeheim in Klein Flottbek umziehen - oder sich woanders einen Pflegeplatz suchen.

Doch tapfer wie Asterix und Obelix den Römern trotzen mehrere Betroffene und ihre Angehörigen dem Geschäftsführer des Seniorenheims, Nikolaos Tavridis. Sie ließen sich anwaltlich beraten, legten Widerspruch ein und warfen ihm im Abendblatt "Erpressung" und "Unmenschlichkeit" vor - der Artikel soll übrigens nach Angaben mehrerer Elbschloss-Residenz-Bewohner ihrem Abendblatt am Tag des Erscheinens nicht beigelegen haben.

Obwohl die Geschäftsführung nach den öffentlichen Protesten einlenkte und den "Umsiedlern" Preisnachlässe zusagte, sind bisher nur 14 Betroffene nach Klein Flottbek gezogen, neun Senioren suchten sich nach Angaben der Elbschloss-Residenz andere Pflegeheime. In Briefen, die dem Abendblatt vorliegen, drohte die Geschäftsführung den verbliebenen Bewohnern mit Schadenersatzdrohungen, sollten sie nicht bis spätestens zum 15. Januar ausziehen. "Ich bin fassungslos, wie die mit meiner alten Mutter umgehen", sagt eine Angehörige, die wie alle anderen anonym bleiben möchte. Sie habe bereits einen Platz in einem anderen Heim gefunden, der jedoch erst Ende Januar frei werde. Andere wollen erreichen, dass ihre Angehörigen in der Elbschloss-Residenz bleiben können.

"Gerade für Demenzkranke sind die Gruppen so wichtig, die sich hier im Laufe der Zeit gebildet haben", sagt der Sohn eines hochbetagten Bewohners. "Sie auseinanderzureißen entspricht in keiner Weise dem Trend der Behandlung." Wie weitere Angehörige hat auch er bewusst nicht nach einem neuen Heimplatz gesucht. "Wir gehen davon aus, dass unsere Verwandten einen gültigen Heim-Mietvertrag besitzen", sagen sie. Wer diesen kündige, müsse etwas Gleichwertiges anbieten. Das habe die Elbschloss-Residenz nicht getan, da die Unterbringung in Klein Flottbek trotz Preisnachlass mindestens 300 Euro teurer sei. Dieser Meinung ist auch Rechtsanwalt Ernst Medecke, der die Angehörigen juristisch beraten hat.

Eine Räumung dürfe laut Paragraf 574 BGB nicht erfolgen, wenn den Mietern kein vergleichbarer Wohnraum zu gleichen Bedingungen angeboten werde und wenn sie eine unzumutbare Härte für sie bedeuten würde. "Das ist bei den Betroffenen, die alle zwischen 85 und 100 Jahre alt sind, der Fall", sagt er. "Die kriegt man nicht so einfach raus."

In der Elbschloss-Residenz selbst gibt man sich zuversichtlich. Mit den Bewohnern würden "intensive, konstruktive Gespräche" geführt, ließ die Geschäftsführung verlauten.

Man bemühe sich um individuelle Lösungen für die Bewohner. Den Schritt, die Pflegevilla für die stationäre Pflege aufzugeben, begründet die Geschäftsführung mit finanziellen Verlusten in diesem Bereich von weit mehr als 500 000 Euro in den vergangenen zwei Jahren. Nach der Entkernung und Sanierung des Hauses sollen dort dann die pflegebedürfig gewordenen jetzigen Bewohner des betreuten Wohnens aufgenommen werden.