Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. An den ersten Donnerstagen im Monat lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den Fall des Monats mit Ergebnis.

Fall 1: Geschenk ist nicht einlösbar

Arzthelferin Daniela Hagner, 42, aus Rahlstedt muss immer noch an den Winter 2009/2010 denken. "Unsere 16 Jahre alte Tochter hat mir und meinem Mann von ihrem ersparten Taschengeld vergangenes Jahr zu Weihnachten eine Berlin-Reise für 138 Euro geschenkt, die sie bei Penny gebucht hatte. Darin waren eine Übernachtung in Berlin und eine Eisshow-Vorstellung enthalten. Leider hatten wir Ende Januar eine Schneekatastrophe, kamen mit dem Auto nicht nach Berlin. Bekommen wir unser Geld zurück?"

Andreas Krämer, Pressesprecher der Rewe Group: "Es lag in diesem Fall in der Verantwortung des Kunden, die rechtzeitige Anreise sicherzustellen. Wir können nachvollziehen, dass aufgrund der ungünstigen Wetterlage die Anreise unter Umständen. nicht problemlos möglich war. Es handelte sich aber hier um einen Fall der höheren Gewalt. Aus Kulanz haben wir der Kundin aber 28 Euro angewiesen, aufgrund eines EDV-Fehlers wurden diese bisher nicht überwiesen, daher gibt es nun zudem noch einen Einkaufgutschein in Höhe von 20 Euro von uns."

Wenigstens ein kleiner Trost vor Weihnachten!

Fall 2: Ärger mit Bank-Lotterie

Schifffahrtskauffrau Malu S., 53, aus Groß Flottbek berichtet von ihrem Ärger mit einem Gewinnspiel bei der Commerzbank: "Ich habe an einem Werbestand vor der Bank ein Los gezogen und dabei 30 Euro gewonnen. Ich habe daraufhin für mein Patenkind aus Italien bei der Commerzbank ein neues Konto angelegt, für mich in der Annahme auf 30 Euro Gutschrift. Das Los wurde allerdings gleich in der Zweigstelle von der Bankangestellten vernichtet. Irgendwann erhielt ich einen Kontoauszug über zehn Euro. Alle meine Reklamationen wurden abgeschmettert", schildert Malu S.

Dagmar Baier, Pressereferentin der Region Nord von der Commerzbank: "Tatsächlich hat die Kundin ein 10-Euro-Los gezogen. Wir bedauern, dass es hier zu Irritationen kam. Wir könnten in Zukunft den Gewinnern auf Wunsch eine Kopie des Gewinnloses mitgeben."

Misslungene Kundenwerbung!

Fall 3: Probleme bei Aufhebungsvertrag

Elke M., 57, Bankkauffrau aus Eidelstedt, schreibt dem Leserbotschafter: "Ich habe bei meinem Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag im gegenseitigem Einvernehmen aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis aufgelöst, nach 40 Jahren als Bankerin. Kurz darauf habe ich mich bei der Agentur für Arbeit in Eimsbüttel arbeitslos gemeldet. Man schrieb mir, dass ich für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld bekomme, also eine Sperrzeit einhalten muss. Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist, dass zwei Kollegen, die auch einen Aufhebungsvertrag hatten, bei dem Arbeitsamt Pinneberg keine Sperrzeit bekamen. Warum gelten bundesweit nicht dieselben Gesetze, werden tatsächlich solche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gemacht?"

Knut Böhrnsen, Agentur für Arbeit in Hamburg: "Die Sperrzeit ist im Sozialgesetzbuch III geregelt, die bundesweit geltende Grundlage für die Bundesagentur für Arbeit. Die vielen Bestimmungen zu den Aufhebungsverträgen sind eine schwierige Rechtsmaterie. Zudem gibt es Ermessensspielräume für die Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen, denn jeder einzelne Fall hat individuelle Aspekte. Die Sperrfrist im Fall der Dame war rechtmäßig."

Fazit: vor einem Aufhebungsvertrag genau Rat einholen!

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.