Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung verletzt laut EGMR-Urteil die Menschenrechte. Seit 1998 erlaubte das Gesetz, Sicherungsverwahrung unbefristet zu verlängern, auch bei alten Taten. Zuvor lag die Grenze bei zehn Jahren. Mit dem Urteil mussten daher Personen, die vor dem 30. Januar 1998 in Sicherungsverwahrung gekommen waren oder ihre zehnjährige Verwahrung bereits abgesessen hatten, freigelassen werden.