Die USA gelten bekanntlich als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Obwohl diese Aussage, angewandt auf den Aufstieg vom Tellerwäscher zum Millionär, heutzutage mit der Realität kaum noch etwas zu tun hat, gilt er weiterhin für umtriebige Anwälte. Selbst drittklassige Advokaten können mit abstrusen Prozessen das schnelle Geld machen. Millionenklagen und für deutsche Verhältnisse unvorstellbare Schadenersatzsummen sind in Amerika Alltag. So kann es nicht verwundern, dass sich nun auch Richter in den USA mit Kindermenüs in Fast-Food-Restaurants beschäftigen müssen.

Eine Gruppe mehr oder besser weniger ernst zu nehmender Eltern geht juristisch dagegen vor, dass eine Fast-Food-Kette ihr Essen mit Spielzeug kombiniert. Nicht dass die Eltern Angst hätten, der Nachwuchs könnte die Beigabe aus Plastik verschlucken, was noch nachvollziehbar wäre. Stattdessen wird dem Burgerbrater vorgeworfen, die Kinder durch die kostenlose Beigabe zum ungesunden Essen zu animieren. Selbstverständlich versuchen Unternehmen ihre Produkte zu verkaufen - und dabei ist Werbung, ob in Form von Anzeigen, TV-Spots oder eben kleiner Geschenke ein völlig legitimes Mittel. Ohnehin sollten Eltern, die darüber klagen, dass ihre Kinder vorzugsweise fettige Burger, Pizza, Pommes und Zuckerlimonaden zu sich nehmen, in den Spiegel schauen. Was ist schief gelaufen in der Erziehung? Wer hat dem sechsjährigen Schätzchen die vielen Kalorienbombenmenüs gekauft, sodass es diese nicht mehr missen möchte?

Vom Land der unbegrenzten Möglichkeiten zum Land der begrenzten Kläger. Guten Appetit, Amerika!