Der 66-Jährige aus Blankenese unterschlug Preziosen im Wert von mehr als 20 000 Euro. Gericht verhängt Geldstrafe

Blankenese. Der edle Aquamarin war aus der Fassung gefallen, reparieren sollte den Brillantring - ein Geschenk zum 50. Hochzeitstag - der Juwelier um die Ecke. Doch Ilse R. wartete vergebens: Klammheimlich hatte der Goldschmied ihren Ring im Pfandhaus versetzt.

So wie der 83-Jährigen erging es drei weiteren älteren Damen aus Blankenese, die ihre Armbänder, ihre Ketten und Ohrringe von Peter S., 66, reparieren lassen wollten - Preziosen im Wert von mehr als 20 000 Euro. Nicht einmal ein Drittel, rund 4500 Euro, erhielt der Goldschmied dafür als Darlehen in den Pfandhäusern. Gestern befasste sich das Amtsgericht mit dem Fall.

Jahrelang führte Peter S. ein Juweliergeschäft in Blankenese. 2008 waren Einbrecher in den Laden eingestiegen, auf dem Schaden von 6000 Euro blieb er sitzen. "Ich war nicht versichert", sagte der Angeklagte. Mit der Schmuckreparatur habe er sich dann ein Zubrot verdient. Das Geschmeide seiner Kunden habe er versetzt, um von den Darlehen zu leben und die Schulden zu tilgen. Er habe so nur die finanzielle Flaute überbrücken wollen. "Danach wollte ich den Schmuck wieder auslösen."

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Preziosen sichergestellt, doch damit die alten Damen ihren Schmuck zurückerhalten, müsste Peter S. die Darlehen bei den Pfandhäusern begleichen. Bloß wie? Der 66-Jährige lebt von einer Minirente und einem Job als Zeitungszusteller. Zudem gebe es Hinweise, dass er in seiner Wohnung hause wie ein Messie, so das Gericht. Immer wieder seien in dem Tohuwabohu ihm anvertraute Schmuckstücke verloren gegangen. Erst im Juni 2010 hatte das Amtsgericht Altona deshalb eine Geldstrafe verhängt.

Die Blankeneser Amtsrichterin verurteilte Peter S., der weder Reue gezeigt noch sich um eine Schadensregulierung bemüht habe, wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Einzig Ilse R., die einen Adhäsionsantrag gestellt hatte, sprach sie einen Schadenersatz von 272 Euro zu. "Da kommen noch zivilrechtliche Ansprüche auf Sie zu", sagte die Richterin: "Das nächste Mal droht Ihnen Freiheitsstrafe - ohne Bewährung."