Neustadt. Das Landgericht hat einen 64 Jahre alten Rentner gestern zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Peter Heinrich H. ein sechsjähriges Nachbarskind sexuell missbraucht hat. Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte eingeräumt, das Mädchen intim berührt zu haben, eine sexuelle Motivation aber abgestritten. Eine Gutachterin hatte neben einer schizotypen Störung auch eine pädophile Neigung festgestellt. In dem Urteil ordnete das Gericht die Unterbringung in der Psychiatrie an.