Zwei sexuelle Übergriffe auf ein sechsjähriges Mädchen räumte der Angeklagte vor Gericht ein

Neustadt. Der Nachbar war ihr Peiniger: Zweimal soll sich ein 64-Jähriger an einem gerade mal sechs Jahre alten Mädchen vergangen haben. In einer Hummelsbütteler Hochhaussiedlung lebte Marie B. (Name geändert) mit ihrer Familie direkt unterhalb der Wohnung des Pädophilen.

Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern 1987 und 1999 zu Freiheitsstrafen verurteilte Rentner soll die kleine Marie im Frühsommer zunächst mit Süßigkeiten in seine Wohnung gelockt haben. Zwar räumte der Mann ein, das Kind an intimen Stellen berührt zu haben, bestritt aber einen sexuellen Hintergrund der Tat. "Wir haben eine Modenschau gemacht", sagte Peter Heinrich H. vor Gericht. Er habe dem Mädchen eines seiner T-Shirts gegeben.

Während er mit seinem Handy filmte, habe es einen Kopfstand gemacht, dabei sei das T-Shirt runtergerutscht. Dass das Kind keinen Schlüpfer trug, habe er aber nicht geahnt.

Wenige Tage später habe er mit den Fingern ihre Scham "untersucht" - weil das Mädchen über Schmerzen im Intimbereich geklagt habe. Gegenüber der Polizei deutete Marie indes auch einen oralen Missbrauch an.

Bei der Durchsuchung der Wohnung von Peter Heinrich H. entdeckten die Beamten eine Vielzahl kinderpornografischer Aufnahmen. Eine Psychiaterin bescheinigte ihm eine schwere "schizotype Persönlichkeitsstörung" und pädophile Neigungen. Der Mann müsse stationär therapiert werden.

Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte die Tat im Zustand erheblich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit begangen habe, sagte die Staatsanwältin. Für Peter Heinrich H. beantragte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monate sowie die Unterbringung in der Psychiatrie. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.