Mangelndes Selbstbewusstsein ist sicher nicht ihr Problem. Die aufrechte Haltung, das hochgereckte Kinn, die resolute Stimme - alles an Kirsten M. sprüht geradezu davon, dass die Frau von sich und ihrer Wirkung überzeugt ist. Sie habe "keinerlei Probleme, Männer kennenzulernen", meint die 49-Jährige denn auch. Und setzt noch einen drauf: "Ich kann aus dem Stand 20 Männer nennen, die gern eine Beziehung mit mir hätten." Doch offenbar hat ihr Selbstbewusstsein die Wahrnehmungsfähigkeit ein wenig verzerrt. Der eine jedenfalls, den die gelernte Krankenschwester so gern an sich binden würde, hat überhaupt kein Interesse. Jetzt steht Kirsten M. wegen Nachstellung vor Gericht.

Der Mann ihrer Träume ist ein sogenannter Bürgernaher Beamter. Doch dass Bürgernähe bei Polizisten eben auch seine Grenzen hat, scheint Kirsten M. nicht zu begreifen. Besuche in seiner Dienststelle, ein wahres Bombardement von SMS - Thomas S. ist mehr als nur genervt. Deshalb hatte er eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Kirsten M. jede Kontaktaufnahme verbietet. Diese Maßnahme scheint allerdings nicht zu fruchten. Im Frühsommer wurde die Mutter zweier Kinder erstmals wegen Nachstellung verurteilt, und jetzt steht sie erneut wegen desselben Delikts vor dem Amtsgericht: Sie hatte dem Beamten ein Päckchen zukommen lassen.

Doch die Angeklagte hat eine eigene Sicht der Dinge. Zwar habe sie ihm damals ein Päckchen zugesandt, gefüllt unter anderem mit Energiedrinks, weil er mal auf seinem Fahrrad "etwas zittrig" gewirkt habe. Doch tatsächlich sei mitnichten sie es, die den Mann belästigt, behauptet die Frau. Sondern der Beamte sei es, der in den vergangenen drei Jahren "immer wieder in meiner Nähe" erschienen sei. Per Gericht hatte sie versucht ebenfalls eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Ohne Erfolg. Dabei habe er sie doch bei einem Familientreffen beobachtet, klagt Kirsten M., beim Einkaufen sei er ihr begegnet, und einmal habe sie gespürt, wie er an ihr "herumgeschnüffelt" habe. Als sie ihn zu einer Kreuzfahrt einlud, die sie bei einem Preisausschreiben gewonnen hatte, habe er zwar abgewinkt. "Aber dann habe ich ihn doch auf dem Schiff gesehen." Kennengelernt hatte sie den Mann, als sie einmal eine Anzeige erstattet hatte.

"Da muss er mich gesehen haben. Später tauchte er immer mal wieder auf", verkündet sie mit deutlicher Missbilligung in der Stimme. "Und daraufhin laden Sie ihn zu einer Kreuzfahrt ein", wundert sich die Staatsanwältin. "Ich hatte mich in ihn verliebt", räumt die Angeklagte ein. Warum sie den Mann nicht einfach ignoriert habe, will der Amtsrichter wissen. "Damit ist das Problem nicht gelöst", seufzt Kirsten M. "Es muss wohl zu einer Konfrontation kommen."

Davon hat es nach dem Empfinden des Bürgernahen Beamten indes schon mehr als genug gegeben. Demonstrativ vermeidet der 54-Jährige bei seiner Zeugenaussage jeden Blickkontakt mit der Angeklagten. Nachdem er Kirsten M. vor Jahren aus beruflichen Gründen begegnet war, erzählt Thomas S., habe sie weiter den Kontakt gesucht. Doch er habe ihr eindeutig gesagt, dass er das nicht wolle, weil er verheiratet sei. "Sie suchte mich wieder auf der Wache auf. Da wurde ich ungehalten." Dann habe sie mit den SMS angefangen. Die Kurzmitteilungen seien mit der Zeit "immer massiver und persönlicher" geworden. Kirsten M. habe etwa geschrieben: "Komm her, Süßer! Aber wenn du mich besuchst, leg mir lieber Handschellen an. Sonst ist deine Kleidung schneller weg, als du gucken kannst." Dass unter diesen Umständen jetzt die Angeklagte gegen ihn eine einstweilige Verfügung beantragt hat, "finde ich sehr bösartig", empört sich der Beamte. "Als ich davon hörte, kriegte ich eine Stinkwut."

Ob er mal auf einem Kreuzfahrtschiff gewesen sei, will der Richter wissen. Seine Antwort: "Noch nie in meinem Leben."

Eine überzeugende Zeugenaussage, findet der Richter und verurteilt Kirsten M. zu eine Geldstrafe von 240 Euro wegen Nachstellung. Fakt sei, erläutert er, dass Kirsten M. Kontakt aufgenommen hat, was ihr gerichtlich verboten war. "Es sieht so aus, dass Sie sich in etwas hineinsteigern", ist der Richter überzeugt.