Wie es jetzt weitergeht. Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Versorgungsansprüche haben die entlassenen Senatoren?

Nach Paragraf 13 des Senatorengesetzes steht den Senatoren nach ihrer Entlassung ein Übergangsgeld zu. Das gibt es für die Zahl an Monaten, die ein Senator im Amt war. Die ersten drei Monate wird das volle Gehalt in Höhe von 13 577 Euro ausgezahlt, danach für maximal 24 Monate das halbe Gehalt in Höhe von 6788 Euro. Da alle GAL-Senatoren 30 Monate im Amt waren, haben sie in den kommenden zwei Jahren Anspruch auf insgesamt 183 279 Euro. Ein Ruhegehalt nach Paragraf 14 des Senatorengesetzes steht dagegen keinem der drei GAL-Behördenchefs zu. Grund: Das gibt es erst nach einer vierjährigen Amtszeit.

Kehren die GAL-Senatoren automatisch in die Fraktion zurück?

Schulsenatorin Christa Goetsch und Justizsenator Till Steffen haben ein Bürgerschaftsmandat. Solange sie Senatoren sind, ruht das Mandat laut Gesetz. Für die beiden rückten Linda Heitmann und Jenny Weggen in die Bürgerschaftsfraktion nach. "Wie es aussieht, werden Frau Goetsch und Herr Steffen nach ihrer Abberufung ihre Mandate wieder aufnehmen", sagte GAL-Fraktionssprecher Jan Dube am Sonntag. Für die beiden Nachrückerinnen bedeutet das, dass sie die Fraktion verlassen müssen. Stadtentwicklungs- und Umweltsenatorin Anja Hajduk - die vor ihrer Berufung ins Amt der Senatorin für die Grünen im Bundestag saß - hat kein Bürgerschaftsmandat.

Wie geht es mit dem Sparhaushalt und den Haushaltsberatungen weiter?

Formal laufen die Haushaltsberatungen in den Ausschüssen weiter. Aber schon jetzt ist klar, dass der Doppelhaushalt 2011/12 nicht bis März verabschiedet werden kann. Es gibt schlicht keine Mehrheit dafür. Ob es bei den aktuellen Sparbeschlüssen bleibt, muss die neue Bürgerschaft entscheiden. In der Zeit bis zur Verabschiedung wird es eine vorläufige Haushaltsplanung mit entsprechenden Genehmigungen zum Geldausgeben geben.

Was wird aus den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zur HSH und Elbphilharmonie?

Die beiden Untersuchungsausschüsse laufen bis zur kommenden Bürgerschaftswahl weiter. Laut Gesetz laufen Untersuchungssausschüsse am Ende einer Legislaturperiode aus. Wahrscheinlich wird es aus zeitlichen Gründen wohl in keinem der beiden Ausschüsse einen Abschlussbericht geben. Die neue Bürgerschaft muss dann entscheiden, ob sie die PUAs wieder einsetzt. (mik/rek)