Hamburg. Die Bürgerschaft und alle sieben Bezirksversammlungen sollen am Sonntag, 20. Februar, neu gewählt werden. So kommt es dazu: Die GAL-Fraktion wird heute einen Antrag auf Auflösung des Parlaments stellen. Da dafür laut Artikel 11 der Hamburgischen Verfassung aber ein Viertel der Abgeordneten nötig ist (mindestens 31 von 121), die GAL aber nur zwölf Abgeordnete hat, ist ein zweiter Antrag nötig - dieser kommt von der SPD. Deren 45 Mitglieder starke Fraktion wird heute ebenfalls einen Neuwahl-Antrag einreichen - und liegt damit innerhalb der Frist von 14 Tagen vor der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch, 15. Dezember, in der er beschlossen werden soll. Stimmt die "Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl", also mindestens 61 von 121 Abgeordneten, dem Antrag zu, muss innerhalb von zehn Wochen gewählt werden, und zwar an einem Sonn- oder Feiertag. Demnach muss die Wahl spätesten am 20. Februar stattfinden.

Zwei Unwägbarkeiten gibt es noch. Erstens: Die GAL-Fraktion wird nur einen "Vorratsbeschluss" fassen, den sie gegebenenfalls zurückzieht, wenn die Landes-Mitgliederversammlung ihrer Partei am 13. Dezember die Koalition doch fortsetzen will - was kaum eintreten dürfte. Zweitens: Das neue Wahlrecht, wonach jeder Wähler fünf Stimmen beliebig auf Parteilisten oder Kandidaten verteilen kann, enthält noch keine Fristen für den Fall einer vorgezogenen Neuwahl, zum Beispiel bezüglich der Kandidatenaufstellung. Die entsprechende Verordnung muss der Senat noch beschließen.