Abgeordnete nennen es “skandalös“, dass der Vermieter Landschulze Wohnungen unvermietet lässt

Hamburg. Die Hamburger Politik will fraktionsübergreifend Wohnungsleerstand bekämpfen und somit in Fällen wie beim Vermieter Ernst-August Landschulze härter durchgreifen. Wie berichtet, gehören der Grundstücksverwaltung Landschulze Dutzende Wohnungen in Hamburg, von denen mindestens 22 zum Teil seit Jahren unvermietet sind.

"Das ist ein Skandal, besonders in Zeiten von Wohnungsknappheit", sagt Horst Becker, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion. Der Besitz von Wohnraum sei schließlich eine gesellschaftliche Verpflichtung. "Hätte die Stadt das Recht, bei längerem Leerstand Wohnungen zu belegen, würde das sicher abschrecken", sagt Becker. Es müsse zudem gesetzlich fixiert werden, dass bei längeren Leerständen Zwischennutzungen verbindlich angeordnet werden können.

Bei der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses haben die Abgeordneten einstimmig einen Prüfantrag beschlossen. Demnach soll geprüft werden, wie eine "andere Form der Zwischennutzung bei mehrmonatigem spekulativen Leerstand, zum Beispiel durch Belegung als Alternative zur öffentlichen Unterbringung bei drohender Wohnungslosigkeit, umgesetzt werden kann". Die Stadt könnte somit etwa Flüchtlinge zwischenzeitlich in den leeren Wohnungen einquartieren. Zudem soll abgewägt werden, ob ein Hauseigentümer bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen, bei denen ein Leerstand von mehr als sechs Monaten absehbar ist, zu einer Zwischenvermietung verpflichtet werden kann. "Diese Vorschläge müssten nicht nur geprüft, sondern schnellstmöglich umgesetzt werden", sagt SPD-Stadtentwicklungsexperte Andy Grote. "Es würde ein Stück weit dazu beitragen, Vermietern wie Ernst-August Landschulze das Handwerk zu legen. Sein Verhalten ist unverantwortlich." Die Vorschläge des Prüfantrags gehen Andy Grote jedoch nicht weit genug. Mit seiner Fraktion hatte er ursprünglich eine konkrete Gesetzesinitiative vorgeschlagen, die von der Mehrheit abgelehnt worden war.

Dabei sei es das Wichtigste, dass Eigentümer verpflichtet werden, länger als sechs Monate dauernden Leerstand bei den Behörden zu melden. Grote: "Bei einem Verstoß müssten spürbare Bußgelder verhängt werden." Diese Ansicht teilt auch der Mieterverein Mieter helfen Mietern (MhM). "Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz muss dringend schneidiger werden, sodass Leerstände im erhellenden Umfang bei den Behörden bekannt, geahndet und beendet werden", sagt MhM-Jurist Marc Meyer.