Nach der Klage der Stadt gegen Hochtief scheitert außergerichtlicher Vergleich

Hamburg. In der juristischen Auseinandersetzung um die Verzögerungen beim Bau der Elbphilharmonie ist ein außergerichtlicher Vergleich gescheitert. Der Baukonzern Hochtief und die städtische Realisierungsgesellschaft (ReGe) erklärten am Freitag, dass es bei den Verhandlungen um einen Terminplan nicht zu einer Einigung gekommen sei. Konkret geht es darum: Nachdem Hochtief Anfang 2010 erklärt hatte, dass sich der Bau auf Ende 2012 verzögern werde, forderte die Stadt einen detaillierten Terminplan ab diesem Zeitpunkt. Hochtief steht auf dem Standpunkt, dazu nicht verpflichtet zu sein. Das Unternehmen erklärte sich aber bereit, einen solchen Plan für die Zukunft gemeinsam mit der Stadt zu erstellen. Nun muss das Landgericht im März 2010 entscheiden.

Vordergründig geht es bei der Klage der ReGe zwar nur um den Terminplan. Dahinter steckt aber, den Fortgang der Arbeiten nachzuverfolgen, um Hochtief eventuelle Vertragsverletzungen nachweisen zu können. Im Raum stehen 13,5 Monate Bauzeitverlängerung und bis zu 40 Millionen Euro Vertragsstrafen. Es sei richtig, mit aller juristischen Klarheit gegen Hochtief vorzugehen, sagte der Vorsitzende des PUA Elbphilharmonie, Peter Tschentscher, am Freitagabend am Rande einer Ausschusssitzung. Auch Politiker von GAL und Linken bewerteten den Schritt positiv.

Der Ex-Stadtentwicklungssenator Axel Gedaschko (CDU) hatte ausgesagt, von dem damaligen ReGe-Chef Hartmut Wegener nicht über die zeitlichen und finanziellen Probleme informiert worden zu sein. "Er hat mich trotz Nachfragen nicht gewarnt."