Wahrscheinlich hat sie das alles so wirklich nicht gewollt. All dieser Rauch, das Flammenmeer, diese Zerstörung, die Verletzten. Es war schlicht der Zorn auf ihren Ex-Freund, dieser tief sitzende Groll. Und ihre ganz eigene Art, mit Ärger umzugehen. Wenn reden und selbst das Herausbrüllen ihrer Wut nicht mehr helfen und der Alkohol ihre Sinne stark vernebelt hat, dann bricht bei Monika B. eine besondere, eine höchstgefährliche Affinität durch. Sie neigt zum Zündeln. Mehrfach schon hatten Bekannte wirklich schlimmen Schaden abwenden können, unter anderem, indem sie eine Zimmertür eintraten und ein Feuer selber löschten. Doch dieses Mal war alles ganz anders. Diesmal war niemand rechtzeitig da.

Schwere Brandstiftung und Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft Monika B. jetzt im Prozess vor dem Landgericht vor, einer Frau, die deutlich älter wirkt als ihre 51 Jahre, gebeugt, verlebt, vom Alkoholmissbrauch gezeichnet. Sie wird beschuldigt, am 17. April dieses Jahres nach einem Streit mit ihrem Ex-Freund das Bett in dessen Wohnung vorsätzlich an drei Stellen in Brand gesetzt und dann gewartet zu haben, bis sich das Feuer ausbreitete. Letztlich wurde das betroffene Mehrfamilienhaus in Neugraben so stark zerstört, dass es zeitweilig unbewohnbar war und einige der 13 Bewohner für sechs Wochen in Zelten im Garten campieren mussten. Mehr als 100 000 Euro Sachschaden waren entstanden. Fünf Menschen erlitten Rauchvergiftungen, unter anderem ein zehnjähriges Kind. Und auch Monika B. Ein Hausbewohner hatte die Frau gerade noch rechtzeitig ins Freie zerren können. Er hatte sie in der in Flammen stehenden Wohnung entdeckt, in all dem beißenden Qualm, wie sie das Feuer betrachtete - ganz ruhig und allem Anschein nach fasziniert.

Die Aussage dieses Mannes ist nur ein einzelnes Versatzstück in einer ganzen Reihe von Indizien, die laut Aktenlage eindeutig dafür sprechen, dass es wirklich Monika B. war, die den Brand gelegt hat. Und so haben die Richter am ersten Prozesstag noch geduldig auf die Angeklagte einzuwirken versucht und ihr ihre Sicht der Dinge dargelegt. Dass bei dieser Beweislage "nur die Flucht nach vorn" helfe, also ein Geständnis, das einen deutlichen Strafnachlass bringen werde bei einer zu erwartenden mehrjährigen Haftstrafe. "Es ist die Frage, ob Sie Ihren 53. oder 54. Geburtstag unter anderen, sehr viel erfreulicheren Umständen feiern wollen", hat der Vorsitzende Richter an die seit Monaten in Untersuchungshaft sitzende Frau appelliert.

"Es ist so, wie ich gesagt habe", hat die Angeklagte jedoch beharrt. "Ich habe das Bett nicht angesteckt." Sie habe zwar eine Zigarette geraucht, diese aber ausgedrückt, dann sei sie eingeschlafen. Als sie aufgewacht sei, habe sie vor dem Haus auf dem Gehweg gelegen, "mit einer Sauerstoffmaske im Gesicht". Trotz der Vehemenz ihrer Worte wirkt sie in diesem Moment merkwürdig unbeteiligt. Ein Gesicht nahezu ohne Mimik, maskenhaft, dazu die müde Stimme und die gebeugte Haltung. Es ist, als hätte ihr jahrelanger Alkoholmissbrauch eine lähmende Gleichgültigkeit über ihre Sinne gelegt.

Sieben Verhandlungstage dauert die Beweisaufnahme, Zeugen berichten von dem Tattag, von einer Grillparty im Garten, an der sich fast alle Hausbewohner beteiligt hatten. Es war deshalb ein glücklicher Zufall, dass niemand sonst zum Zeitpunkt des Feuers im Haus war. Und dass zwei kleine Kinder auf die Toilette mussten und beim Versuch, das Gebäude zu betreten, die Flammen und den massiven Qualm bemerkten. "Feuer, Feuer", schrien sie panisch und alarmierten die anderen Bewohner.

Drei Jahre Haft wegen schwerer Brandstiftung und Körperverletzung lautet schließlich das Urteil des Landgerichts. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit, weil die Angeklagte auch an diesem Tag massiv Alkohol getrunken hatte, könne nicht ausgeschlossen werden, sagt der Vorsitzende Richter. Strafverschärfend seien jedoch der "immense Vermögensschaden" zu berücksichtigen sowie die vier Verletzten, die Rauchvergiftungen erlitten hatten. "Das hätte auch ganz anders und noch viel schlimmer ausgehen können", betont der Kammervorsitzende. Er meint: tödlich. Zudem ordnet die Kammer die Unterbringung von Monika B. in einer Entziehungsanstalt an. Ohne eine Behandlung ihrer Alkoholkrankheit, hatte ein Gutachter erklärt, gehe weiterhin eine Gefahr von der Angeklagten aus. Für einen Moment weicht die Teilnahmslosigkeit aus dem Blick der Angeklagten, die 51-Jährige nickt zustimmend und nimmt das Urteil sofort an. Am Ende hat sie erkannt, dass es für sie auch eine Chance ist.