Sarah T. ist seit einem Unfall schwerbehindert. Heute beginnt die Hauptverhandlung

Neustadt/ Buchholz. Nie zuvor ist in Deutschland eine derart hohe Entschädigungssumme eingeklagt worden. 7,25 Millionen Euro fordert die Buchholzerin Sarah T., 25, von ihrem Haftpflichtversicherer Generali. Heute findet die Hauptverhandlung im Landgericht statt, ihr Anwalt Jürgen Hennemann erwartet einen "Showdown".

Seit 2008 betreut der Jurist den Fall. Vier Jahre zuvor war die junge Frau bei einem Unfall auf der Brenner-Autobahn schwer verletzt worden. Mehrfach behindert lebt sie seitdem mit ihrem Sohn in einer kleinen Wohnung in Buchholz und muss rund um die Uhr gepflegt werden.

Hennemann hält eine Einmalzahlung - auch in dieser Höhe - für gerechtfertigt. Seinen Berechnungen zufolge betragen allein die künftigen Pflegekosten 23 000 Euro pro Monat. Generali lehnt eine Kapitalisierung ab: Wenn das Kapital aufgezehrt werden würde, so die Argumentation, würde Sarah T. zum Sozialfall. Erstaunlich nur, dass Generali von sich aus im Februar 2008 eine Million Euro für die Abgeltung aller Ansprüche angeboten hatte. Zuletzt offerierte der Versicherer eine Million Euro plus einer dynamisch anzupassenden Verrentung von Pflege- und Behandlungskosten.

Hennemann wirft dem Versicherer Unredlichkeit vor. Generali betreibe eine "unerträgliche Verschleppungs- und Zermürbungstaktik", um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, sei eine Einmalzahlung umso evidenter.

Das Landgericht wird heute auch über ein Gutachten befinden, das klärt, ob Sarah T. bei dem Unfall angegurtet war und eine Mitschuld trägt. Generali hat angekündigt, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.