Stellt er sich nicht, droht dem Internetunternehmer ein Haftbefehl

Hamburg. Seine Tage in Wohlstand und bequemem Ambiente sind gezählt: Alexander Falk, Erbe des gleichnamigen Stadtplanunternehmens, muss jetzt ins Gefängnis. An diesem Wochenende ist eine Frist abgelaufen, die der Unternehmer, Millionär und frühere Star der New Economy hatte, um seine Haftstrafe anzutreten. Bis gestern Abend hat er sich jedoch noch nicht in der zuständigen Justizvollzugsanstalt Billwerder gemeldet, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde auf Anfrage. "Stellt Herr Falk sich nicht, erlassen wir gegen ihn Vollstreckungshaftbefehl", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.

Falk war bereits am 9. Mai 2008 vom Hamburger Landgericht zu vier Jahren Gefängnis wegen versuchten Betrugs verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der 41-Jährige hatte nichts unversucht gelassen, die Verbüßung der Strafe trotzdem noch abzuwenden. Über seinen Verteidiger Thomas Bliwier hatte er Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt und zudem einen Eilantrag gestellt. Doch das Bundesverfassungsgericht hat "die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen", sagte Oberstaatsanwalt Möllers. Das Gericht wertete sie als "unzulässig". "Damit ist der Rechtsweg erschöpft", erklärte Möllers.

Nachdem Falk bereits 22 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, muss er im für ihn ungünstigsten Fall noch zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, bei Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit jedenfalls noch zehn Monate absitzen.