Der SPD-Abgeordnete Mathias Petersen fordert vollständige Antwort auf Kleine Anfrage

Hamburg. Schriftliche Kleine Anfragen (SKA) sind das Mittel der Bürgerschaft, Informationen vom Senat zu bekommen. Denn laut Hamburgischer Verfassung haben die Parlamentarier einen Anspruch auf Beantwortung.

Wie ausführlich muss der Senat eine solche Anfrage aber beantworten und worüber muss der Senat überhaupt Auskunft geben?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich gestern das Hamburgische Verfassungsgericht. Auslöser war eine Klage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Mathias Petersen. Seiner Ansicht nach hatte der Senat seine Kleine Anfrage vom 18. November 2009 zum Bau beziehungsweise Betrieb eines weiteren Kreuzfahrtterminals in Altona nicht "ordnungsgemäß" beantwortet.

Der Senat hatte von einer inhaltlichen Beantwortung abgesehen, weil seiner Meinung nach dies in der zur Verfügung stehenden Zeit - acht Tage bei Kleinen Anfragen - "mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich" gewesen sei. Diese Antwort hält Petersen für "verfassungswidrig" und für eine "leere Standardfloskel des Senats". Eine Behauptung, die der für den Senat sprechende Staatsrat Carsten Lüdemann (CDU) vehement zurückwies.

Das Gericht wird am 21. Dezember dieses Jahres seine Entscheidung bekannt geben.

Und diese Antwort der Verfassungsrichter könnte dann grundsätzliche Auswirkungen für alle künftigen Kleinen Anfragen haben.