Hamburg. Nachdem die Nordelbische Kirche vor einem Monat angekündigt hatte, ein erweitertes Führungszeugnis für alle Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, zu verlangen, reagiert nun auch das Hamburger Erzbistum auf zurückliegende sexuelle Übergriffe innerhalb der katholischen Kirche. Erzbischof Werner Thissen erließ ein "Gesetz zur Vermeidung von Kindswohlgefährdungen", wonach Frauen und Männer, die hauptamtlich in katholischen Einrichtungen Kinder und Jugendliche betreuen, künftig ein solches Führungszeugnis vorlegen müssen.

Diese Regelung gelte für Priester, Lehrkräfte, Kita-Mitarbeiter, Zivildienstleistende und Honorarkräfte gleichermaßen. Und sie gelte rückwirkend zum 1. Oktober in Hamburg, Schleswig-Holstein und Teilen Mecklenburgs, wie Manfred Nielen vom Erzbistum Hamburg sagt. Alle fünf Jahre muss der betreffende Personenkreis demnach sein Führungszeugnis erneuern, in dem Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat oder die Verletzung der Fürsorgepflicht festgehalten werden würden. Anders als in einem herkömmlichen Führungszeugnis werden in einem erweiterten nicht nur schwere Sexualstraftaten aufgenommen, sondern auch alle anderen kinder- und jugendschutzrelevanten Sexualdelikte. Diese werden bei einer Erstverurteilung von weniger als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von unter drei Monaten in einem normalen Führungszeugnis nicht aufgenommen.

Im Gegensatz zur Ankündigung der Nordelbischen Kirche sei das katholische Kirchengesetz bereits verbindlich. Zusätzlich wurde darin verankert, dass auch Ehrenamtliche in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit demnächst vor Beginn ihrer Tätigkeit eine schriftliche Erklärung abgeben müssen, dass sie nicht wegen einer entsprechenden Straftat verurteilt worden sind.

Dagegen ist der Vorstoß von Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU), auch in Vereinen und Verbänden ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen, noch nicht zur Gesetzesreife gelangt, wie es in der Behörde heißt.