Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow ist Leserbotschafter des Hamburger Abendblatts, er vermittelt, hilft, engagiert sich für die Interessen der Leser. An den ersten Donnerstagen im Monat lässt er in seiner Kolumne Leser mit jeweils drei Fällen zu Wort kommen, konfrontiert damit die betroffenen Behörden, Institutionen und Unternehmen. Nicht alle Ärger-Fälle lassen sich lösen, manchmal gibt es nur Erklärungen. Am jeweils letzten Donnerstag dokumentiert er den "Fall des Monats" mit Ergebnis.

Fall 1: Ärger mit Baufirma

Versicherungskaufmann Roy F., 40, aus Harburg und sein Nachbar haben Ärger mit einer Baufirma. "Es sollten bei unseren Doppelhaushälften die Stirnbretter am Dachgiebel mit Schiefer- oder Resoplanplatten verkleidet werden. Inzwischen haben sich mehrere Platten verschoben bzw. sind komplett herausgebrochen. Es gab Nachbesserungsversuche, wir warten noch immer auf eine Lösung."

Dazu nimmt David Bamberger von der Firma Bamberger & Trollmann Stellung: "Ich war länger auf Montage in Süddeutschland, jetzt bin ich wieder zurück. Natürlich bin ich bereit, mit den Kunden eine Lösung auszuarbeiten, zum Beispiel könnte man dort Kunstschieferplatten installieren. Die Kosten würde ich übernehmen."

Ein Handwerker, ein Wort!

Fall 2: Fehler beim Reisepreis

Dipl.-Ingenieur Dieter Weidel, 68, aus Volksdorf buchte online eine Reise bei Thomas Cook, eine Woche nach Madeira für zwei Personen, zusammen für 1168 Euro. Später kam eine Rechnung, mit einem Gesamtpreis von 1958 Euro. "Ich habe mich auf den Preis im Internet verlassen, mich auf die Reise gefreut. Ich fiel aus allen Wolken, als ich mehr zahlen sollte. Das will ich nicht." Rund 400 Euro hatte er angezahlt.

Anna Schandorf von der Unternehmenskommunikation Thomas Cook zu dem Fall: "Bei der Eingabe des Reisepreises in das EDV-System ist ein Übertragungsfehler aufgetreten, deswegen lag der Reisebestätigung ein falscher Preis zugrunde. Dieser Fehler ist durch menschliches Versagen entstanden. Daraufhin wurde die Reisebestätigung von uns unverzüglich, nachdem der Fehler festgestellt wurde, wegen Erklärungsirrtums nach Paragraf 119 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) angefochten. Der Kunde kann wählen, ob er die gewünschte Reise zum regulären Preis buchen oder dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen und seine Anzahlung erstattet haben möchte."

Juristisch korrekt, aber nicht gerade kundenfreundlich! Dieter Weidel macht die Reise jetzt nicht.

Fall 3: SIM-Karte ohne Handy

Frank O. aus dem Landkreis Harburg schreibt: "Ich habe bei der Telekom einen Business-Handy-Tarif mit einem Endgerät bestellt. Ich bekam die SIM-Karte. Man schrieb nicht, wann das Handy kommt. Nachfragen ergaben nichts." Lorenz Steinke von Telekom Hamburg und Norddeutschland sagte dazu: "Da es seitens des Geräteherstellers zu Lieferverzögerungen kam, konnten wir dem Kunden das Gerät nicht wie gewünscht liefern, sondern erst einen Monat später bereitstellen. Um ihm die Nutzung des Anschlusses mit einem anderen Handy zu ermöglichen, haben wir ihm rechtzeitig zu Vertragsbeginn bereits die zugehörige SIM-Karte bereitgestellt und den Anschluss eingerichtet. Da der Kunde über kein weiteres Handy verfügt, konnte er diesen Anschluss jedoch nicht nutzen. Wir haben ihm deswegen die Grundgebühr von 10 Euro für einen Monat gutgeschrieben zuzüglich einer kleinen Kulanz."

Nette Reaktion!

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.