Vorher müsste das Museumsstiftungsgesetz geändert werden, meint der Rechts-Experte. Denn dort ist eine Bestandsgarantie verankert.

Hamburgs Museen sind Stiftungen des öffentlichen Rechts. 1999 hatte die Bürgerschaft den sieben Häusern, die bis dato bloße Verwaltungseinheiten der Kulturbehörde waren, per Gesetz diese neue Rechtsform verordnet. Aus ehedem kameralistisch bewirtschafteten Behörden sollten flexible und serviceorientierte "Museumsunternehmen" gemacht werden, mit eigener Budget- und Personalverantwortung, verbesserter öffentlicher Wahrnehmung sowie neuen Einnahmemöglichkeiten, und zwar nicht zuletzt durch die Attraktivität des guten Namens "Stiftung" für potenzielle Spender und großzügige Donatoren.

Von Beginn an hatte die Sache freilich einen Haken. Anders als man es von Stiftungen privater Wohltäter kennt, hatten ihre öffentlich-rechtlichen Geschwister keine Vermögensausstattung, die ihnen eine halbwegs verlässliche Erwirtschaftung von Erträgen garantiert hätte. Nicht einmal die von ihnen zu pflegenden Sammlungen überließ man ihnen, geschweige denn die Gebäude. Stets war klar, dass die vorgeblich selbstständigen Einrichtungen, deren schöner, neuer Auftritt nach außen Stabilität, Nachhaltigkeit und die Fähigkeit zu Widerstand gegenüber dem Zeitgeist suggerieren sollte, am Tropf des staatlichen Haushalts hingen. Ernsthaft infrage gestellt wurde das Stiftungskonzept trotzdem nie. Beginnend mit seiner "Erfinderin", der damaligen Kultursenatorin Christina Weiss, haben es alle Verantwortlichen stets mit Verve vertreten. Lediglich als die Ergebnisse einzelner Häuser nicht zufriedenstellten, kam man auf den Gedanken, die vier als selbstständige Stiftungen organisierten historischen Museen Hamburgs - darunter auch Altona - zu einer juristischen Einheit zu verschmelzen. Experten hatten dies empfohlen, um Synergie- und Spareffekte zu erzielen.

Schon damals gab es Befürchtungen, die Fusion könne das Ende einzelner Standorte bedeuten. Um sie zu zerstreuen, wurde im Hamburgischen Museumsstiftungsgesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass die neue Stiftung Historische Museen Hamburg besteht "aus dem Museum für Hamburgische Geschichte, dem Altonaer Museum in Hamburg - Norddeutsches Landesmuseum, dem Helms-Museum - Hamburger Museum für Archäologie und Geschichte Harburgs und dem Museum der Arbeit". Das war nichts anderes als eine Bestandsgarantie für die bisher selbstständigen Häuser, wenn auch zusammengefasst unter einer einheitlichen Leitung. Wenn jetzt das Altonaer Museum geschlossen werden soll, um tatsächliche oder vorgebliche Spareffekte im Etat der Kulturbehörde zu erreichen, bedeutet dies: Das kann nicht durch einfache Senatsentscheidung oder Abstimmung der Bürgerschaft über künftige Haushalte erreicht werden. Eine rechtmäßige Schließung ist nur möglich, wenn das Museumsstiftungsgesetz geändert wird. Die Politik scheint dies übersehen zu haben.

Kein Zweifel: Die Bürgerschaft kann beschließen, das von ihr erst in diesem Jahr im Rahmen einer Novelle bestätigte und offenbar für gut befundene Gesetz neu zu fassen. Grundsätzlich genießen Stiftungen des öffentlichen Rechts keinen Schutz gegenüber demokratisch legitimierten Parlamentsentscheidungen. Tut sie dies, muss sie sich aber fragen lassen, wieso sie noch im Rahmen der Errichtung der Stiftung Historische Museen Hamburg von der dauerhaften Lebensfähigkeit des Altonaer Standorts ausging, jetzt aber, nachdem das Haus gerade aufwändig umgebaut wurde und sich inmitten des politisch vor Kurzem noch gewollten Reformprozesses befindet, sein Ende will. Mehr aber noch: Sie muss sich des Flurschadens bewusst sein, welchen sie für den in Festtagsreden beinahe gebetsmühlenartig beschworenen Ruf der "Stiftungshauptstadt Hamburg" anrichtet, wenn sie mit ihren eigenen Kreaturen so umgeht, wie jetzt offenkundig geplant. Hat man den Museen das adrette Rechtskleid der Stiftung letztlich nicht auch gegeben, um sie für private Zuwendungen attraktiver zu machen? Was aber sollen Spender und Zustifter denken, wenn ihrer Großzügigkeit, die im Vertrauen auf ein Stiftungsmodell beruht, durch einen Federstrich der Boden entzogen wird? Wer kann schon sicher sein, dass vor anderen Häusern zurückschreckt, wer in Altona die schönen, neuen Türen schließt?

Kein Zweifel: Hamburg muss sparen. Weder der Senat noch die Bürgerschaft sind zu beneiden. Die Entscheidung jedoch, die Sparzwänge durch das scheibchenweise Zerlegen einer selbst geschaffenen Stiftung durchzusetzen, ist ein verhängnisvolles Signal. Es heißt letztlich: Bürger, geht stiften, wo der Staat stiftet!