Jugendkammer soll über die Höhe der Jugendstrafe eines Angeklagten neu entscheiden

Hamburg/Karlsruhe. Vor einem Jahr hat das Landgericht drei junge Männer wegen Totschlags zu hohen Haftstrafen verurteilt: Sie hatten den Schüler Kirk M., + 17, getötet und seine Leiche auf einer Müllkippe verbrannt. Während das Urteil gegen zwei Angeklagte rechtskräftig geworden ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch gegen Yakup M. aufgehoben. Das Landgericht hatte den damals 22-Jährigen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Eine andere Jugendkammer soll nun über die Höhe des Strafmaßes neu entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Am 15. April 2008 war ein Streit über Drogenschulden in der Billstedter Wohnung von Gzim L. außer Kontrolle geraten. Nach Feststellung des Gerichts schlug das Trio den 17-Jährigen brutal zusammen, stopfte ihm eine Gemüsezwiebel in den Mund und würgte ihn mit einem Spanngurt. Kirk M. erstickte.

Der BGH beanstandete, dass das Landgericht die Höhe der Strafe für Yakup M. ohne ausreichende Begründung auf die Annahme "schädlicher Neigungen" gestützt habe. Zudem habe es nicht hinreichend gewürdigt, dass er sich "spontan zur Mitwirkung an der Tötung" entschlossen und in einem frühen Stadium des Verfahrens sein Schweigen gebrochen habe.