Hamburg. Höhere Hürden (Quoren) wird es bei Bürgerentscheiden vorerst nicht geben, ein paar Veränderungen stehen dennoch an. Derzeit arbeiten die Fraktionen am neuen Bürgerentscheidsgesetz, nach den Herbstferien wird über den Entwurf beraten, der vielleicht schon im November in die Bürgerschaft eingebracht wird, so Verfassungsexperte Farid Müller, der für die GAL mit am Tisch sitzt.

Neu wird die Möglichkeit einer frühen Zulässigkeitsprüfung sein. Damit solle geklärt werden, ob ein Bürgerentscheid eine rechtliche Grundlage hat, so Müller. Zum Beispiel, wenn es um Fragen geht, die die Bezirke gar nicht entscheiden können, wie im Falle drohender Bücherhallenschließungen - darüber bestimmt nämlich die Stadt. Bislang konnte eine Zulässigkeitsprüfung erst im Nachhinein durchgeführt werden.

Weitere Details des Gesetzes sind noch nicht öffentlich. Nach Informationen des Abendblatts wird es aber ein Moderationsverfahren beinhalten, bei dem ein externer Schlichter berufen werden kann, der in großer Runde zwischen beiden Seiten vermittelt. Bezahlt wird das Verfahren vom Bezirk. Dabei können die Fristen im Einvernehmen vorläufig ausgesetzt werden. Zudem soll die Initiative ein Vortragsrecht in der Bezirksversammlung erhalten. Darüber hinaus soll nach Abendblatt-Information künftig geregelt werden, dass die Bürger besser über beide Positionen informiert werden, und zwar mit einem "Abstimmungsheft", so wie es bei Volksentscheiden vorgeschrieben ist. Auch werden die Bezirksversammlungen beschließen dürfen, zwei gegenläufige Bürgerentscheide zusammenzufassen. Ob die Bezirksparlamente dann auch das Recht bekommen, bei besonders umstrittenen Themen selbst einen Bürgerentscheid zu initiieren, steht aber noch nicht fest.

Das grundsätzliche Ziel des Bürgerentscheidgesetzes ist, neben mehr Transparenz, klar: "Wir wollen die Kompromissmöglichkeit stärker verankern, damit es nicht immer zu einer finalen Machtprobe mit Siegern und Besiegten kommt", sagt SPD-Innenexperte Andreas Dressel.