Hamburger Kommission entscheidet für Kate Amayo. Aufenthaltsrecht für alle Kinder?

Hamburg. Kate Amayo kann aufatmen: Die 20 Jahre alte Ghanaerin aus Hamburg darf vorerst in Deutschland bleiben und kann somit ihr Chemiestudium in Halle aufnehmen.

Die Härtefallkommission der Bürgerschaft hat gestern einstimmig die drohende Abschiebung abgewendet. Die junge Frau, die im Sommer an der Stadtteilschule Horn ihr Abitur mit dem Notenschnitt 1,8 bestand, soll ein befristetes Bleiberecht erhalten, das sich voraussichtlich auf die Dauer ihres Studiums erstreckt. "Ich kann das alles noch gar nicht glauben", sagte Kate Amayo überglücklich. "Mir fällt eine riesige Last von den Schultern."

Die Empfehlung der Härtefallkommission wird nun der Ausländerbehörde zugestellt. Der zuständige Innensenator Heino Vahldieck (CDU) hatte bereits am Dienstag im Abendblatt angekündigt, die Entscheidung in jedem Fall umzusetzen.

"Meine Mandantin hat sich hart erarbeitet, dass sie studieren kann. Es ist richtig, dass sie diese Chance bekommt", sagte Kates Anwalt Georg Debler. Allerdings beklagte er, dass es nötig gewesen sei, den "Notanker" der Härtefallkommission überhaupt gebraucht zu haben. "Die Innenbehörde hätte ihren Spielraum viel früher zugunsten von Kate nutzen können."

Der Fall der jungen Ghanaerin hat eine Diskussion über Änderungen des Ausländerrechts ausgelöst. "Ich sehe einen dringenden Bedarf, das Gesetz vor allem für die Kinder von Migranten zu ändern, deren Eltern irgendwann einmal illegal eingereist sind", sagte die GAL-Politikerin Antje Möller, die Mitglied der Härtefallkommission ist. Möller fordert ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für ausländische Kinder, die in Deutschland aufwachsen.

Die SPD-Opposition bereitet einen Bürgerschaftsantrag vor, der sich an der Regelung in Bremen orientiert. Dort können erfolgreiche Schüler und ihre Eltern ein Aufenthaltsrecht für die Schulzeit bekommen. "Es muss ein Weg gefunden werden, dass diese Fälle der hervorragenden Integration nicht erst in einem Gnadenakt, sondern als Regelfall entschieden werden", sagte SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel. "Es muss geregelt werden, dass alle Kinder in Deutschland zur Schule gehen dürfen, egal welchen Status sie haben", forderte auch die Hamburger SPD-Bundestagsabgeordnete Aydan Özoguz.

"Es ist toll, was Kate geleistet hat, und deshalb war es die richtige Entscheidung der Härtefallkommission, ihren Aufenthalt hier zu genehmigen", sagte Gernot Grohnert, Vizepräsident der Handwerkskammer. "Der Fall zeigt, dass man sich sein Aufenthaltsrecht verdienen kann, wenn man sich ins Zeug legt. Vielleicht lernen andere junge Menschen daraus." Kazim Abaci, Geschäftsführer von "Unternehmer ohne Grenzen", sprach von einer vernünftigen Entscheidung. "Alleine schon aus demografischer Sicht brauchen wir qualifizierte junge Menschen wie Kate." Auch die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben worden sind, sollte einfacher gestaltet werden, findet der Unternehmer.

"Ich freue mich, dass die Entscheidung einstimmig getroffen wurde", sagte Wilfried Buss, für die SPD-Bürgerschaftsfraktion in der Härtefallkommission. Das Gremium hat im vergangenen Jahr 23 Fälle behandelt, bei denen es um 49 Menschen ging. Elfmal entschieden die Abgeordneten zugunsten der Ausländer, zehnmal negativ. Zwei Fälle sind noch nicht abgeschlossen. Ausschlaggebend für die Gewährung eines Aufenthaltsrechts sind humanitäre und persönliche Gründe des Antragstellers.