Gut, dass härtere Anti-Terror-Gesetze die Koalition entzweien.

Es droht schon wieder Streit in der schwarz-gelben Koalition - doch diesmal ist es gut so. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) riskiert zu Recht den Konflikt mit dem liberalen Koalitionspartner, wenn er fordert, mehrere Anti-Terror-Gesetze auszubauen. Wenn de Maizière unter anderem verlangt, der Verfassungsschutz müsse auch in der Lage sein, Kontostammdaten zu überprüfen oder Internettelefonate zu überwachen, macht ihn das noch lange nicht zum Hardliner. Und es hat auch wenig mit dem liberalen Albtraum eines Überwachungsstaates zu tun. Es geht darum, drohende Gefahren abzuwenden, und das möglichst konsequent.

Sicher, ein harmonisch regierendes Bündnis wäre nach Monaten des Streites nicht nur vielen Koalitionären, sondern auch vielen Bürgern lieb. Doch der Kampf gegen Kriminalität und Terror ist zu wichtig, um ihn nur aus Gründen des Hausfriedens aus der politischen Debatte herauszuhalten. Es könnte ein harscher Konflikt werden, denn die Frage der Sicherheit rührt tief am Staatsverständnis von Union und FDP. Die Liberalen vertritt dabei Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, eine profilierte Hüterin bürgerlicher Freiheitsrechte. Es ist ihr durchaus hoch anzurechnen, dass sie sich darum bemüht, die Einflusssphäre des Staates so gering wie möglich zu halten. So erfordert es Mut, trotz der unterschwellig vorhandenen Angst vor Terroranschlägen nicht nach noch schärferen Gesetzen zu rufen, sondern im Gegenteil überprüfen zu wollen, ob wirklich alle Anti-Terror-Gesetze nötig sind. Mit so einer besonnenen Position erntet man nur selten Lorbeeren bei besorgten Wählern.

Erschreckender als eine möglicherweise drohende gesetzliche Überregulierung ist jedoch, dass ein Geheimdienst, der mit der Abwehr von Anschlägen betraut ist, auch neun Jahre nach den Attentaten des 11. September in entscheidenden Kompetenzen stark eingegrenzt ist - ob beim Nachspüren von Terrorgeldern oder bei der Überwachung Verdächtiger. Terroristen kennen solche Grenzen nicht.

Zugegeben, nach den bisherigen Erfahrungen werden viele Ermittlungsmöglichkeiten wie der Lauschangriff von Verfassungsschutz und BKA kaum angewendet. Doch daraus abzuleiten, dass sie überflüssig wären, ist ein kapitaler Fehler. Wenn ein verborgen gebliebener Anschlagsplan umgesetzt wird, kommt jeder Gesetzentwurf zu spät. Man sollte vorsichtig sein, von welchen Anti-Terror-Gesetzen man sich wirklich trennt.