Joachim Krause, 59, ist Professor für Politikwissenschaft an der Uni Kiel.

1. Hamburger Abendblatt:

Sie sehen das Neuwahl-Urteil des schleswig-holsteinischen Verfassungsgerichts kritisch. Was ist falsch daran, den Landtag zu einer vorgezogenen Wahl bis Ende September 2012 zu verpflichten?

Joachim Krause:

Ich sehe den Teil des Urteils kritisch, der die Auflösung des Parlamentes vorsieht. Die Landesverfassung schreibt eine fünfjährige Legislaturperiode vor. Vorgezogene Neuwahlen sind nach der Verfassung prinzipiell ausgeschlossen, bis auf zwei Ausnahmen, die hier nicht gegeben sind. In der Hinsicht ist das Urteil verfassungswidrig. Ich befürchte, wir werden auf diesem Zustand sitzen bleiben, aber vielleicht findet doch eine der Regierungsfraktionen den Mut, in Karlsruhe wegen einer Revisionsklage vorzufühlen.

2. Das Hamburger Verfassungsgericht hat 1993 die Bürgerschaft aufgelöst und ebenfalls Neuwahlen angeordnet.

Die Bedingungen in Hamburg waren damals ganz andere. Dort gab es einen Verstoß bei der Aufstellung der CDU-Listen, das heißt, die Wahl war nicht ordnungsgemäß verlaufen. In Schleswig-Holstein ist die Wahl im September 2009 ordnungsgemäß abgelaufen. Erst im Nachhinein wurde das Wahlrecht in Zweifel gezogen. In derartigen Fällen ordnen Verfassungsgerichte normalerweise eine Änderung des Wahlrechts zur nächsten regulären Wahl an.

3. Die Neuwahl soll spätestens am 30. September 2012 sein. Ist die Frist des Gerichts zu üppig?

Nein, gewiss nicht. Die lange Frist befreit das Gericht vom Verdacht, die Entscheidung nach wahltaktischen Überlegungen getroffen zu haben. Wenn jetzt Wahlen wären, wäre klar, wer davon am meisten profitiert. Was in zwei Jahren ist, vermag keiner vorauszusagen. Aber es besteht die Gefahr, dass sich die Parteien über den Wahltermin zerstreiten.

4. Bis dahin muss der Landtag das Wahlrecht verfassungsgemäß gestalten. Was empfehlen Sie?

Das Gericht hat vernünftige Vorgaben gemacht. Um die Zielgröße von 69 Abgeordneten zu erreichen, müsste man die Zahl der 40 Wahlkreise reduzieren. Damit sinkt das Risiko von Überhang- und Ausgleichsmandaten. In dieselbe Richtung weist der Vorschlag, zum Einstimmenwahlrecht zurückzukehren.

5. Ist die schwarz-gelbe Regierung noch handlungsfähig, kann sie ihr Sparpaket durchsetzen?

Die Regierungskoalition hat nach wie vor eine Einstimmenmehrheit im Landtag. Insofern wird sie bis Ende 2011 regieren können. Das Jahr 2012 wird dann vom Wahlkampf überschattet sein, wobei die Entscheidung über den Wahltermin den meisten Zündstoff bieten wird. Was das Land braucht, ist eine stabile Regierung mit klaren Mehrheiten und nicht den ständigen Streit über Wahlen und Wahlrecht. Davon hat uns dieses Urteil weit weggebracht.