Sie hatte Geld gestohlen. Diebstahl von 32 Goldmünzen konnte aber nicht bewiesen werden

Bergedorf. "Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles", ließ Goethe im "Faust" sein Gretchen aufsagen. Hätte sich gestern der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bewahrheitet - das Sprüchlein ließe sich auf eine vorm Amtsgericht Bergedorf angeklagte Haushaltshilfe, 59, buchstäblich münzen. Doch es kommt ganz anders.

32 Goldmünzen im Wert von mehr als 25 000 Euro soll Svetlana K. im Haus eines Hamburger Solarunternehmers erbeutet haben, dazu in zwei Fällen Bargeld, so der Anklagevorwurf. Auf den Diebstahl aufmerksam wurde der Hausherr, weil ihm 200 Euro fehlten, die er wie immer in seiner Hosentasche verstaut hatte. Jemand anders als Svetlana K. sei als Täterin gar nicht infrage gekommen, sagt der Geschäftsmann.

Jan L. zählte darauf seine Sammlung von rund 120 Goldmünzen durch. Die Preziosen im Wert von mehr als 100 000 Euro hortete er in einem unverschlossenen Aktenschrank in seinem Arbeitszimmer. Siehe da, es fehlten zwei der mit je zehn Münzen bestückten Päckchen - ein Schock. "Aus jedem weiteren Päckchen hat sie eine Münze rausgezogen, das hat sie geschickt gemacht."

Die bei der Hamburger Hochbahn beschäftigte Frau, die sich seit Sommer 2008 als Haushaltshilfe ein Zubrot verdiente, wirkt entspannt. Den Münzdiebstahl bestreitet sie, indes räumt sie ein, dem Unternehmer 65 Euro gestohlen zu haben - diesen Diebstahl zu leugnen, hätte auch wenig Sinn.

Schließlich war die 59-Jährige dem Unternehmer in die Falle gegangen. In dessen Auftrag hatte ein Detektiv die Frau per Kamera observiert. "Sie war allein im Haus. Ich habe beobachtet, wie sie sich an dem Schrank mit Münzen zu schaffen machte", sagt der Detektiv. Dabei war ihr der Zutritt zum Arbeitszimmer von Beginn an untersagt. "Dann hat sie Koffer und Hosentaschen durchwühlt und etwas in ihre Jeans gesteckt."

Etwas, das war der Köder: 65 Euro in der Tasche einer scheinbar achtlos liegen gelassenen Hose. Der Detektiv überführte Svetlana K. daraufhin, fand aber keine Goldmünze. Die Polizei hingegen entdeckte bei einer Durchsuchung der Wohnung der Diebin einen Bankausdruck, auf dem Preise für Goldmünzen gelistet waren - eben solche, wie sie Jan L. gestohlen worden waren.

Für die Staatsanwältin reichen die Indizien für eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten aus - für den Richter nicht, "selbst wenn ein starker Verdacht bleibt". Der schwerwiegende Münzdiebstahl sei ihr nicht nachzuweisen. Was übrig bleibt, ist ein Gelddiebstahl in zwei Fällen und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 2800 Euro.