Die Justizbeamten riefen keinen Rettungswagen, der Häftling starb. Das Amtsgericht Hamburg veruteilte die zwei Männer zu Geldstrafen.

Bergedorf. Der Justizbeamte war als erfahrener, besonnener Mann bekannt. Keiner, der unnötig Alarm schlägt. Und doch reagierten zwei seiner Kollegen in der Justizvollzugsanstalt Billwerder gelassen, als der 36-Jährige anrief und von einem "Problem" sprach. Er könne einen Häftling nicht wecken und glaube, er benötige einen Rettungswagen, warnte der Beamte. Weil sie trotz dieses Alarms entschieden, den Gefangenen in Ruhe zu lassen, mussten sich gestern zwei Justizvollzugsbedienstete wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der 33 Jahre alte Häftling war in der Nacht des 12. August 2007 verstorben, weil er nach einer Überdosis Methadon bewusstlos geworden und an erbrochenen Essensresten erstickt war.

Sie hätten ihren Kollegen nach dem Anruf gebeten, noch mal nach dem Gefangenen zu sehen, verteidigten sich gestern die Angeklagten Fred S. (43) und Heiko P. (60). Als der Kollege später erneut angerufen und gesagt habe, er bekomme den Häftling immer noch nicht wach, "war aber keine Dramatik oder Hektik zu erkennen", sagte Fred S. Er habe sich über die Entscheidung seiner Vorgesetzten "schon geärgert", sagte der Beamte, der die Angeklagten alarmiert hatte, als Zeuge. "Ich rufe ja nicht aus Jux und Tollerei an." So sieht das auch der Staatsanwalt: Der Rettungswagen hätte angefordert werden müssen. "Ich denke, man wollte einfach in den Feierabend." Fred S. und Heiko P. sind der fahrlässigen Tötung schuldig, urteilte der Amtsrichter und verhängte Geldstrafen von jeweils 90 Tagessätzen zu 40 beziehungsweise 50 Euro. "Sie hätten etwas unternehmen müssen. Aber Sie taten nichts."