Private Verkehrsunternehmen fordern öffentliche Ausschreibung für das S-Bahn-Netz. Rechtliche Schritte möglich.

Hamburg. Der Interessenverband mofair e. V., der die Interessen zahlreicher privater Verkehrsunternehmen in Deutschland vertritt, erwägt, rechtliche Schritte gegen die Stadt Hamburg einzuleiten: "Wenn die Stadt tatsächlich den Betrieb des S-Bahn-Netzes ohne öffentliche Ausschreibung an die S-Bahn Hamburg vergibt, dann werden wir dagegen juristisch vorgehen", sagte mofair-Hauptgeschäftsführer Engelbert Recker dem Abendblatt. Eine Direktvergabe an das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn sei rechtswidrig. "Das widerspricht dem Vergaberecht."

Als Beispiel dafür nennt Recker eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf: "Das Gericht hat entschieden, dass der direkt vergebene Verkehrsvertrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) mit der DB Regio NRW GmbH unwirksam ist." Allerdings ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe soll in diesem Fall nun höchstrichterlich urteilen. Der Grund: Das OLG Brandenburg hat in einem anderen Verfahren entschieden, dass eine Vergabe ohne Ausschreibung zulässig sei. Dieser Auffassung schließt sich auch die Stadt Hamburg an: "Ein Gutachten hat ergeben, dass eine Direktvergabe nicht rechtswidrig ist. Diese Auffassung wird durch das Urteil des OLG Brandenburg gestützt", sagte Helma Krstanoski, Sprecherin der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

Die Stadt Hamburg beabsichtigt, den Betrieb des Netzes auch nach Ende des jetzt gültigen Vertrages im Jahr 2017 wieder an die S-Bahn Hamburg GmbH zu vergeben. Die Verhandlungen laufen bereits. Eine Ausschreibung für dieses Netz gab es noch nie - es wurde von jeher an die Bahn vergeben.

Für Niels Griem, Fachanwalt für Vergaberecht in der Bremer Kanzlei bgg und partner, steht fest: "Es sollten Schienenpersonennahverkehrsleistungen grundsätzlich ausgeschrieben werden. Allerdings sind Ausnahmen möglich. Mit Spannung wird die Entscheidung des BGH erwartet, die dann bundesweit für Klarheit mit Blick auf das anwendbare Recht sorgen wird."