Johannes Caspar, 48, ist Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Honorarprofessor für Verfassungsrecht.

Hamburger Abendblatt:

1. Ab September sollen Körperscanner am Hamburger Flughafen erstmals getestet werden. Aber brauchen wir diese überhaupt?

Johannes Caspar:

Der Bürger muss vor einer maßlosen und unverhältnismäßigen Sicherheitspolitik geschützt werden. Zunächst ist zu klären: Gibt es Erkenntnisse, dass Körperscanner zur Sicherheit etwas beitragen können, und was steht für das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf dem Spiel?

2. Sind Einsätze von Körperscannern in anderen Ländern als Erfolg zu beurteilen?

Letztlich wird durch den Körperscanner nur das subjektive Sicherheitsgefühl gestärkt. Ob dies den weiteren Ausbau einer digitalen Überwachung rechtfertigt, bezweifele ich. Bislang fehlt in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine anlassunabhängige Durchleuchtung von Passagieren. Daher dürfte derzeit ein verbindlicher Einsatz der Technik nicht in Betracht kommen.

3. Was sind die größten Vorurteile gegen den Einsatz von Körperscannern aus Datenschutzsicht?

Mit dem Einsatz der sogenannten "Nacktscanner" befürchten viele die Missachtung des persönlichen Schamgefühls. Die Körperscanner in Hamburg sollen zwar nur Strichmännchen abbilden, dennoch bleibt die Gefahr der Einblicke in den Körper. Ein künstlicher Darmausgang oder ein Herzschrittmacher werden wohl sichtbar. Ein weiteres Vorurteil bezieht sich auf den Umgang mit den erfassten Daten, die natürlich sofort gelöscht werden müssen.

4. Das kommt ja sehr plötzlich mit dem Test-Einsatz in Hamburg. Hat Sie das überrascht?

Ja, das kommt auch für mich in der Tat überraschend. Das Vorgehen des Bundesinnenministers sollte in dieser sensiblen Frage transparent sein. Dies setzt voraus, dass Pläne, die Körperscanner in Kürze in Hamburg zu testen, zunächst mit den für den Datenschutz betrauten Stellen vorgestellt werden. Neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten haben auch wir ein Interesse, über derartige Pläne informiert zu werden.

5. Um die Sicherheit der Passagiere zu gewähren: Sollte der Test-Einsatz verpflichtend sein?

Selbst die geplante freiwillige Teilnahme der Passagiere ist problematisch. Die Freiwilligkeit setzt voraus, dass diese auf einer freien Entscheidung des Einzelnen beruht. Dies ist bei derartigen staatlichen Eingriffsmaßnahmen nicht so klar. Es muss ausgeschlossen werden können, dass die Weigerung der Teilnahme nicht mit erheblichen Nachteilen, etwa besonders gründlicher Untersuchung und Wartezeiten, für den Einzelnen verbunden ist. Dies sind datenschutzrechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen