Sicherungsverwahrung soll beibehalten werden. Bessere Unterbringung der Täter

Hamburg. Gefährliche Straftäter, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung in Deutschland entlassen werden müssen, sollten nach Ansicht der Hamburger CDU in einem speziellen Gefängnis untergebracht werden. So könnte das Ziel erreicht werden, die Sicherungsverwahrung im Grundsatz zu erhalten, sagte die CDU-Justizexpertin Viviane Spethmann dem Abendblatt. "Bei der Sicherungsverwahrung muss laut Urteil eine klare Abgrenzung von der Strafhaft stattfinden", sagte Spethmann. Dieses könnte etwa dadurch sichergestellt werden, dass die Insassen einen eigenen Computer, Zugang zu Garten und einer eigenen Küche haben. Das würde auch für Hans-Peter W. gelten, der nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung nach Hamburg umgezogen ist.

Der Bau einer solchen neuen Unterbringung sei aber nur gemeinsam mit anderen norddeutschen Bundesländern möglich. "Die Investitionen für die erforderliche Sicherheit sind enorm", sagte Spethmann.

Der Einsatz einer Fußfessel wäre nach Ansicht der Rechtsexpertin im Fall Hans-Peter W. "nicht sinnvoll", grundsätzlich sei die CDU aber für dieses Instrument. Justizsenator Till Steffen (GAL) hatte kürzlich erklärt, eine Fußfessel verhindere Straftaten nicht.