Mit diesem Urteil kommt Viola E. nach Ansicht des Richters noch einmal glimpflich davon: Eine Verwarnung wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Wandsbek gegen die 44-Jährige ausgesprochen.

Hintergrund: Viola E. war am 4. Juni 2009 im Jobcenter an der Wandsbeker Chaussee ausgerastet. Sie hatte dort einer Mitarbeiterin eine Handtasche ins Gesicht geschlagen und sie an den Haaren zu Boden gezogen. Ihre Tat hatte E. Augenblicke vorher mit der Drohung "Am liebsten würde ich Ihnen eine reinhauen!" angekündigt. Als Motiv gab E. eine Meinungsverschiedenheit mit der Jobcenter-Mitarbeiterin über die Auszahlung von Hartz-IV-Leistungen an.

Während der Bewährungszeit von zwei Jahren muss die psychisch kranke Viola E. sich nun einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen, sonst drohe ihr eine Geldstrafe, so das Urteil.

Vor Gericht zeigte sich Viola E. sehr reumütig, sie entschuldigte sich bei ihrem Opfer mit den Worten: "Das war gar nicht ich, ich bin nämlich eigentlich keine Schlägerin."