Tausende Internetfirmen locken mit Gratisangeboten, stellen danach hohe Rechnungen. Verbraucherschützer raten zum Widerspruch.

Hamburg. Die Antwort kommt wie aus der Pistole geschossen. "Auf keinen Fall bezahlen und sofort Widerspruch einlegen", sagt Edda Castelló von der Hamburger Verbraucherzentrale. Die Verbraucherexpertin kennt das Problem. Es geht um Internetbetrug. Im vorliegenden Fall fand ein Hamburger eine Rechnung über 96 Euro der Firma www.Outlets.de im Briefkasten. Die Summe sei als Jahresbetrag für einen Internet-Infodienstes zum Thema Fabrikverkauf zahlbar.

Gleichzeitig kündigte das Unternehmen an, dass sich der Kunde "nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinde und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet ist". Im Klartext, wer nicht bezahlt, muss mit einem gerichtlichen Mahnverfahren rechnen - und die Kosten dafür zahlen.

"Meine Familie und ich haben aber gar kein Abonnement abgeschlossen", wundert sich der Hamburger. Seine Versuche, das Unternehmen, das zur Frankfurter Firma IContent gehört, telefonisch zu erreichen, scheiterten. Bei der angegebenen kostenpflichtigen Rufnummer erreichte er mehrmals nur den Anrufbeantworter. Also meldete er sich per E-Mail bei dem Anbieter. Die Antwort kam als Formbrief zurück mit dem Hinweis, dass die Rechnung bezahlt werden müsse, weil einem Abo zugestimmt worden sei.

Outlets.de ist kein Einzelfall. "Uns erreichen täglich zehn bis 20 Anfragen verunsicherter Verbraucher, die angeblich etwas im Internet bestellt, ein Online-Abo abgeschlossen oder sogar schon einen Mahnbescheid erhalten haben", so Castelló. Inzwischen haben die Verbraucherschützer online ( www.vzhh.de ) eine Liste mit immerhin 230 Anbietern veröffentlicht. Ihr Geschäftsgebaren wird oft deshalb beanstandet, weil sie etwa Kunden vermeintlich kostenlose Leistungen anbieten, für die sie im Nachhinein kräftig abkassieren wollen - nachdem Verbraucher ihre Seite angeklickt haben.

In der Liste finden sich unter anderem Firmen wie fabriken.de, rezepte-ideen.de, routenplaner.de oder hausaufgaben-schnell-gemacht.de - und natürlich Outlets.de. Wer nicht zahlt, bekommt es oft mit einem Inkasso-Unternehmen zu tun. "Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa-Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei und so weiter sind heiße Luft. Sollen die doch 20mal mahnen", rät Castelló Verbrauchern, denen bereits gedroht wurde.

Wer ganz vorsichtig ist, sollte laut der Expertin das Unternehmen per Einschreiben darauf hinweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Denn ein solcher entstehe nur, wenn sich laut Castelló beide Vertragspartner über die Dauer und den Preis der Geschäftsbeziehung einig sind. Sie empfiehlt folgenden weiteren Passus: "Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der - mangels ausreichender Belehrung - auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten." Verbraucher können sich zudem aus dem Internet bei verschiedenen Anbietern wie etwa der Zeitschrift "Computer Bild" kostenlos Programme herunterladen, die Seiten mit Abo-Fallen erkennen und vor dem ersten Klick darauf den Nutzer warnen.

Outlets.de und die Muttergesellschaft IContent gehören dem Unternehmer Tomas Franko und sind bei Verbraucherzentralen inzwischen gut bekannt. Auch die Gerichte haben sich schon mit Firmen von Franko beschäftigt. Unter anderem wurde dem Unternehmen in einem Fall verboten, Zahlungsunwillige mit einem Schufa-Eintrag zu bedrohen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Rahmen eines "dinglichen Arrests" eine sechsstellige Summe auf Konten seiner Unternehmen gesichert, also eingezogen.