Für die Misshandlung des eigenen Verlobten hat das Landgericht Hamburg die ehemalige Freundin des Mannes und deren Schwester zu Bewährungsstrafen verurteilt. "Die Tat ging mit erheblicher Brutalität einher und legte folterähnliche Methoden an den Tag", begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Die beiden 36 und 40 Jahre alten Frauen hatten die Tat zu Prozessbeginn gestanden.

Sie gaben zu, den Mann im Oktober 2008 in dessen Wohnung gefesselt und geschlagen zu haben. Anschließend setzten sie ihm eine mit Zitronensaft und Wasser aufgezogene Spritze - drohten dabei aber mit einer Morphiuminjektion. Dann stülpten sie dem Ex-Verlobten eine Plastiktüte über den Kopf und redeten darüber, wie man ihn am besten verschwinden lassen könne. Erst nach mehreren Stunden ließen sie ihr verängstigtes Opfer schließlich wieder frei.

Das Gericht verurteilte die 36 Jahre alte Ex-Freundin wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Gegen ihre drei Jahre ältere Schwester, die als Initiatorin der Tat eingestuft wurde, verhängte die Kammer zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Beide Frauen erklärten vor Gericht, dass sie die Tat bereuen. Als Motiv hatten die Angeklagten angegeben, sie hätten ihrem Opfer nur drohen und Angst einjagen wollen - wohl aus Rache, weil der Ex-Verlobte in der Beziehung gewalttätig gewesen sein soll. "Sie wollten ihm einmal zeigen, wie es ist, Opfer von Gewalt zu sein", sagte der Verteidiger.

Die Kammer bewertete die Tat zwar als "Eskalation in einer verheerenden Beziehung". Die Richterinnen betonten aber: "Sie versuchten auf ihre Art, Selbstjustiz zu üben. Das ist in unserer Gesellschaft nicht zu dulden und muss geahndet werden."