Auslesen der Adressbücher seiner Mitglieder ist laut Datenschützer “unzulässig“

Hamburgs Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar geht rechtlich gegen das soziale Online-Netzwerk Facebook vor. Wegen der Datenspeicherung von Dritten hat er gegen das US-Unternehmen - erstmals in Deutschland - ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Vorwurf: Facebook greift auf die persönlichen Handy- und E-Mail-Adressbücher seiner Mitglieder zu und speichert dabei auch Daten von Nicht-Mitgliedern zu Vermarktungszwecken. "Wir halten das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für datenschutzrechtlich unzulässig", erklärte Caspar gestern. Über eine spezielle Funktion werden Facebook-Nutzern andere Mitglieder angezeigt, die sie eventuell kennen könnten. Caspar vermutet, dass die aus den Adressbüchern entnommenen Daten nicht nur für die sogenannte Einladungsfunktion genutzt werden, sondern auch zur Erstellung von Beziehungsprofilen der Nicht-Mitglieder dienen.

Caspar erhielt viele Beschwerden von Bürgern aus ganz Deutschland, die Bedenken haben, dass Facebook über ihre E-Mail-Adressen verfügt und für Werbung oder andere Zwecke missbraucht. Mit dem Bußgeldverfahren wolle Caspar zeigen, dass "deutsches Datenschutzrecht auch gegenüber ausländischen Firmen gilt". Dieser Eingriff in die Privatsphäre von Nichtmitgliedern könnte Facebook teuer zu stehen kommen, wenn ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt.

Bis zum 11. August kann Facebook zu den Vorwürfen rechtlich Stellung nehmen und ein Sprecher des Unternehmens bestätigte, dass es "bereitwillig antworten" werde. Erst danach wird entschieden, ob ein Bußgeld verhängt wird. Dieses kann sich laut Caspar auf bis zu 300 000 Euro belaufen.