Hamburg. Laute Musik verboten, Kinderlärm willkommen. In dieser Formel lässt sich das neue Hamburger Lärmschutzgesetz zusammenfassen, das der Senat gestern vorgestellt hat. Mit dem Gesetz, das im Herbst die Bürgerschaft passieren soll, wird es klare Regelungen für Nachbarschaftslärm und mehr Rechtssicherheit für Kitas geben. Demnach ist laute Musik von Stereoanlagen und Radios in Wohngebieten, aber auch auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen an allen Wochentagen von 21 Uhr bis 7 Uhr morgens tabu - sobald sich jemand davon gestört fühlt. Dasselbe gilt für Arbeiten mit lauten Geräten und Werkzeugen wie Bohrer oder Rasenmäher, hier gelten die Ruhezeiten werktags von 20 bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig.

Im zweiten Teil des Entwurfs geht es speziell um Kinderlärm, der erstmals gegenüber anderem Lärm privilegiert wird. "Kinderlärm ist normal und als selbstverständlich hinzunehmen", sagte Umweltstaatsrat Christian Maaß. "Deshalb ist er grundsätzlich auch verträglich mit Wohngebieten." In Streitfällen sollen Richter diesen Grundsatz künftig berücksichtigen.

Das neue Gesetz knüpft an die Hamburger Lärmschutzverordnung an, die 2001 auslief. Seitdem galten sehr allgemein gehaltene Bundesgesetze.