Hamburg. Reemtsma-Entführer Thomas Drach, 52, muss weitere 15 Monate im Gefängnis bleiben. Das Urteil des Landgerichts vom November ist rechtskräftig. Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers: "Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen." Drach war wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung seines Bruders zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er mit Briefen versucht hatte, einen Bekannten zur Erpressung seines Bruders zu bringen. Drach hätte am 21. Juli aus dem Gefängnis entlassen werden sollen und seine vierzehneinhalb Jahre wegen der Entführung abgesessen.