NPD-Vize muss 900 Euro Geldstrafe zahlen. Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Mann im Streit um ein Plakat bespuckt und getreten hat.

St. Georg. Am Ende half es Thomas Wulff auch nicht, den Zeugen als "durchgeknallt" und "aggressiv" zu beschreiben. Das Amtsgericht St. Georg verurteilte den stellvertretenden Vorsitzenden der Hamburger NPD und langjährigen Neonazi-Kader Wulff zu einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Beleidigung und Körperverletzung.

Im Januar 2011 war es vor einem Geschäft im Stadtteil Billstedt zu einem Streit gekommen. Wulff wollte dort gemeinsam mit zwei "Kameraden" NPD-Wahlplakate aufstellen. Der Besitzer des Tattoo-Studios hatte die Plakate wieder abgenommen. Er empfand die Sprüche der rechtsextremen Partei vor seinem Laden als Provokation, zumal viele seiner Kunden Migranten seien. Daraufhin waren Wulff und der zweite Angeklagte, Kay-Ole Klebe, auf den Mann losgegangen. Der Ladenbesitzer berichtete im Gerichtssaal, er sei von Klebe mit einem Beil und den Worten "Soll ich dich umhacken?" bedroht worden. Während der Verhandlung räumte der Zeuge ein, dass auch er die Angeklagten beleidigt habe. "Wenn es eine andere Partei gewesen wäre, hätte ich nichts getan", begründete der 30 Jahre alte Mann sein Vorgehen gegen die NPD-Plakatierung.

Auch der zweite Angeklagte, Klebe, wurde wegen Nötigung zu einer Strafe in Höhe von 400 Euro verurteilt. Klebe ist Gründungsmitglied der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) in Hamburg. Die Anwälte der Angeklagten versuchten, die Aussagen des Zeugen als unglaubwürdig darzustellen. Doch die Richterin sah es als erwiesen an, dass Wulff den Besitzer des Tattoo-Studios beleidigt, bespuckt und getreten hat. "Der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung ist erfüllt", sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 49 Jahre alte Wulff, der wegen Beleidigung und Volksverhetzung bereits mehrfach vorbestraft ist, war noch Anfang Juni von der Hamburger Versammlungsbehörde als Leiter des Neonazi-Aufmarsches in Wandsbek genehmigt worden.