Neustadt. Mit grimmigem Gesicht betritt der Angeklagte den Gerichtssaal, die Augen hat er zusammengekniffen, die Mundwinkel nach unten gezogen. Fast 30 Jahre - da war er selbst noch Mitte 20 - ist die Tat her, für die er sich seit gestern vor dem Landgericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Ex-Geliebte vergewaltigt und erwürgt zu haben. Vor Gericht will sich der heute 55-Jährige nicht zu den Taten äußern.

Die 25-Jährige wurde 1983 tot in ihrer Hamburger Wohnung aufgefunden. Schnell galt der Angeklagte als Hauptverdächtiger. Doch die Beweise gegen ihn reichten für eine Anklage nicht aus. Zwei Jahre später wurden die Ermittlungen eingestellt. Doch rund 20 Jahre später wurde der Fall wieder aufgerollt, diesmal konnten die Ermittler sogar DNA-Spuren des 55-Jährigen an der Toten nachweisen. Auch das überführte ihn nicht: Er gab zwar zu, mit der jungen Frau am Tattag geschlafen zu haben - getötet habe er sie aber nicht. Im vergangenen Oktober dann beschäftigte der 55-Jährige wieder die Polizei: Seine 43-jährige Lebensgefährtin zeigte ihn wegen sexueller Nötigung an. Die Polizei verwanzte daraufhin seine Wohnung. Bei der Abhöraktion sollen auch neue Beweise gegen ihn im Fall der erwürgten 25-Jährigen aufgetaucht sein. Es ist das zweite Mal, dass er sich für ein Tötungsdelikt verantworten muss: 1976 verurteilte das Landgericht den damals 19-Jährigen wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe. Kurz nach seiner Entlassung 1983 soll er die 25-Jährige umgebracht haben.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Mord aus. Demnach habe der Angeklagte die 25-Jährige erwürgt, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Das Gericht sieht allerdings keine ausreichenden Beweise für einen Mord und eröffnete die Verhandlung mit dem Vorwurf des Totschlags. Ein Urteil wird nicht vor August erwartet.