Ein Kommentar von Kai-Hinrich Renner

Erfreulich am YouTube-Urteil des Landgerichts Hamburg ist die Feststellung, dass auch Online-Portale nicht gegen das Urheberrecht verstoßen dürfen. Erfreulich wäre es aber auch, wenn Harald Heker, der Chef der Musikrechteverwerters Gema, die das Urteil erwirkt hat, das ernst meint, was er gerade dem "Spiegel" gesagt hat: "Wir wollen YouTube nicht verklagen, wir wollen einen Vertrag."

Den hätte die Gema längst haben können. In fast allen relevanten Märkten hat YouTube mit den dortigen Rechteverwertern Verträge abgeschlossen. In der Regel erhalten die Gesellschaften eine Pauschale dafür, dass Songs ihrer Künstler auf YouTube angeklickt werden können. In Deutschland allerdings will die Gema 0,6 Cent pro Klick haben. Das wollte YouTube nicht zahlen, weshalb die Verhandlungen platzten.

Die Leidtragenden sind die Musiker. Sie bekommen derzeit von YouTube gar nichts - es sei denn, sie schließen selbst einen Vertrag mit dem Portal. Einige haben das bereits getan. Sollte die Gema auf ihrer nur schwer refinanzierbaren Forderung beharren, könnte der Erfolg vor dem Landgericht für sie zu einem Pyrrhussieg werden. Schon jetzt sind manche Musiker nicht gut auf sie zu sprechen. Sie fürchten, ihre Titel würden künftig weniger gespielt, weil die Gema-Tarife für Klubs und Diskotheken um bis zu 1400 Prozent steigen sollen.