St. Georg. Das Kontaktaufnahmeverbot in St. Georg gilt seit Februar. Seitdem dürfen Prostituierte dort nicht mehr angesprochen werden, um entgeltliche sexuelle Handlungen zu vereinbaren. Bislang hat die Polizei in 53 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 15 Männer bekamen bereits einen Bußgeldbescheid über 223,50 Euro zugeschickt. Es drohen im Wiederholungsfall bis zu 5000 Euro Geldstrafe. Die GAL ist nach wie vor gegen die neue Verordnung und hat jetzt einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht: "Wir wollen die Verordnung des Senats einem Realitätscheck unterziehen", sagte der Bürgerschaftsabgeordnete Farid Müller.