Noch Lücken im neuen Gesetz über Berufsabschlüsse

Die polnische Ingenieurin, die das Badezimmer von Einfamilienhäusern putzt. Der griechische Schlosser, der hierzulande Taxi fährt. Deutschland darf sich diese Zuwandererkarrieren nicht mehr leisten.

Immer wieder haben auch Politiker in den vergangenen Jahren vor dem Fachkräftemangel gewarnt. Doch nur langsam finden diese Mahnungen Widerhall in den deutschen Gesetzen. Die Einkommensgrenze für Fachkräfte, die aus Nicht-EU-Staaten zuwandern, soll nun herabgesetzt werden. Auf Durchschnittseinkommen, wohlgemerkt.

Seit April gilt nun auch ein neues Gesetz, mit dem die Bundesregierung von Union und FDP die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern will. Was längst überfällig war, wird nun angegangen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Fachkräftemangel. Es geht nun nicht mehr darum, ob eine Ausbildung formal gleich ist, sondern ob sie gleich viel wert ist. Wer bisher belegen wollte, dass er qualifiziert ist für die Anerkennung seines Abschlusses in Deutschland, sah sich hohen bürokratischen Mauern gegenüber.

Das neue Gesetz ist gut, aber es hat Defizite. Es ist abzusehen, dass die Kammern die meisten Abschlüsse, die im Ausland gemacht wurden, nicht sofort anerkennen werden. Für die geforderten Weiterbildungen, Kurse, Lehrgänge auf dem Weg zur Anerkennung gibt es kaum Finanzierungskonzepte. Der Staat lässt die Zuwanderer allein. Was bleibt, ist dagegen die Regel: Wer keine Dokumente über seine Ausbildung hat, steht weiterhin vor Hürden. Das trifft vor allem Flüchtlinge und Zuwanderer, die als Koch, Erzieherin oder Friseur gearbeitet haben. Oftmals fehlen offizielle Qualifizierungsnachweise.

Es wird entscheidend sein, dass Deutschland gerade für diese Menschen stärker als bisher Verfahren etabliert, in denen auch mithilfe von Fachgesprächen oder praktischen Prüfungen Berufserfahrungen nachgewiesen werden. Denn wer wie Deutschland von Zuwanderung profitiert, muss die Konsequenzen tragen. Das kostet und ist unbequem. Aber es ist auch gerecht.