Hamburg. Im Prozess gegen den Unfallfahrer von Eppendorf hat das Landgericht weitere Zeugen zu dessen Krankheitsgeschichte befragt. Doch der 39-jährige Angeklagte verbietet seinen Ärzten, vor Gericht über seine Epilepsie auszusagen. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant entbinde weder Mediziner noch Rettungssanitäter von ihrer Schweigepflicht - und widerrufe zudem alle bisher erteilten Schweigepflichtsentbindungen.

Das erschwert der Vorsitzenden Richterin Birgit Woitas die Aufklärung der Krankheitsgeschichte - und deren Bedeutung für den schweren Unfall. Ein Unfallzeuge schilderte, der 39-Jährige sei nach dem Unfall klar gewesen. Er habe eine PIN in sein Handy eingeben und seine Freundin anrufen können. Richterin Woitas wies den Angeklagten darauf hin, dass sich Informationen über seine Krankheitsgeschichte für ihn durchaus positiv auswirken könnten. Wäre ein Anfall die Unglücksursache, könnte er zum Zeitpunkt des Unfalls schuldunfähig sein. Ansonsten könne der Eindruck entstehen, er sei als Raser unterwegs gewesen.

Laut Anklage hatte der 39-Jährige am 12. März 2011 unmittelbar vor der Kreuzung Eppendorfer Landstraße/Lehmweg einen Krampfanfall erlitten und war mit mindestens Tempo 100 über eine rote Ampel gerast. Sein Wagen schleuderte in eine Gruppe von Fußgängern und Radlern. Vier Menschen starben, darunter der Sozialforscher Günter Amendt, der Schauspieler Dietmar Mues und dessen Frau Sibylle.

Der Angeklagte schwieg auch am dritten Verhandlungstag zu den Vorwürfen. Auch Angaben zur Person - etwa zu seinem schulischen Werdegang und dem bisherigen Lebenslauf - will er nur in schriftlicher Form machen. Vor Beginn des Prozesses hatte der 39-Jährige erklärt, die Gefahr eines Unfalls sei für ihn nicht vorhersehbar gewesen. Bereits vor dem Unfall in Eppendorf hatte er drei Unfälle verursacht, bei zwei Kollisionen sollen ebenfalls Krampfanfälle eine Rolle gespielt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm daher vor, er habe sich trotz des Wissens um die Risiken seiner Krankheit ans Steuer gesetzt. Der Mann steht wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht.

Der Verteidiger warf der Polizei Fehler vor. Die Beamten hätten seinen Mandanten rechtlich nicht ordnungsgemäß belehrt, bevor sie ihm eine Blutprobe entnahmen. Morgen wird der Prozess fortgesetzt.