Bürgerschaft stimmt über Geschwisterkind-Regelung ab. Außerdem hoher Zuspruch für NPD-Verbot

Hamburg. Über folgende Themen debattierte die Bürgerschaft:

NPD-Verbot: Ein Verbot der rechtsextremistischen NPD ist in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft auf breite Zustimmung gestoßen. Arno Münster, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bezeichnete Hamburg als "Schrittmacher" dieses Vorhabens. "Dass die Innenministerkonferenz jetzt systematisch belastendes Material gegen die NPD sammelt und hoffentlich schon im Herbst einen Verbotsantrag stellen kann, ist der Beharrlichkeit Hamburgs geschuldet." Kai Voet van Vormizeele (CDU) hält die Prüfung eines Verbots zwar für richtig. Er forderte aber eine längere Vorbereitung. Darüber hinaus kritisierte er den Abzug der V-Leute aus der NPD. Dies führe dazu, dass die Behörden nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln in der rechten Szene aufklären könnten. Innensenator Michael Neumann (SPD) bezeichnete das von Hamburg angestrebte Verbotsverfahren als "Mosaiksteinchen" im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Er sagte, dass das Verbot nicht alle Probleme lösen würde.

Umbenennung: Cansu Özdemir (Linke) forderte, den bereits von den Anwohnern in Ottensen genannten Kemal-Altun-Platz auch offiziell so zu benennen. Kemal Altun war in den 80er-Jahren aus der Türkei geflohen und 1983 aus Verzweiflung vor der drohenden Abschiebung aus dem sechsten Stock des Berliner Verwaltungsgerichts in den Tod gesprungen. Die Bürgerschaft beschloss, dass die Kulturbehörde mit dem Bezirk Altona die Umbenennung des Platzes prüfen soll.

HHLA-Privatisierung: Den FDP-Vorstoß, bis zu drei Viertel der städtischen Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) zu privatisieren, lehnte die Bürgerschaft mit großer Mehrheit ab. "Einen Ausverkauf der HHLA wird es mit der SPD nicht geben", sagte der SPD-Abgeordnete Lars Balcke. Auch die CDU sprach sich gegen die weitere Privatisierung aus. Die FDP wollte mit dem erwarteten Erlös von bis zu 1,1 Milliarden Euro die nötigen Hafeninvestitionen bis 2020 finanzieren.

Schulgesetz: Die Bürgerschaft hat das Schulgesetz geändert. Danach kann nun ein Erstklässler grundsätzlich an der Schule eingeschult werden, die auch das Geschwisterkind besucht. Bislang ging dies nur dann, wenn die Schule in dem Anmeldeverbund lag, in dessen Bereich die Familie wohnte.