Die Frau soll in der Eidelstedter Praxis ihres Arbeitgebers verwahrtes Zahngold an Goldhändler für insgesamt 6000 Euro versetzt haben.

Hamburg. Was am Ende übrig bleibt vom ursprünglichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist marginal - besser als gestern vor dem Altonaer Amtsrichter hätte es für die angeklagte Zahnarzthelferin kaum laufen können. Angeklagt war Janina L., 30, wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Von Januar bis März 2011 soll sie in der Eidelstedter Praxis ihres Arbeitgebers verwahrtes Zahngold an Goldhändler für insgesamt 6000 Euro versetzt haben. Zunächst schwieg die 30-Jährige, aber nach einem richterlichen Hinweis auf ihr lupenreines Vorstrafenregister gestand sie dann doch - allerdings nur einen von vier Fällen. Am 21. März 2011 habe sie zwei Goldinlays gestohlen und für 47 Euro verkauft, ließ sie über ihren Verteidiger verlauten. Staatsanwältin und Richter reichte das: Das Gericht entließ zwei Zeugen, ohne sie zu hören, ließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft drei von vier Fällen und den Vorwurf des schweren Diebstahls fallen - "effiziente Aufklärung" statt großer Beweisaufnahme. Das Urteil: 600 Euro Strafe (30 Tagessätze à 20 Euro).