Die 32-jährige Stewardess von Air Berlin soll aus den Handtaschen von drei Fluggästen insgesamt 750 Euro gestohlen haben. Sie bestreitet die Vorwürfe.

Neustadt. Wenn zutrifft, was die Staatsanwaltschaft Swetlana Z. zur Last legt, hat die 32-Jährige dem Ansehen ihres ehemaligen Arbeitgebers Air Berlin schweren Schaden zugefügt. Seit gestern muss sich die Ex-Stewardess - lange manikürte Fingernägel, weiter Kapuzenpullover, Jeans - vor dem Amtsrichter verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sie im März 2011 auf Flügen von Hamburg nach München, Düsseldorf und Wien aus den Handtaschen von drei Fluggästen insgesamt 750 Euro gestohlen haben. In allen Fällen soll sie das Gepäck der Passagiere verstaut haben.

Martin B., 43, flog am 28. März von Hamburg nach Wien. Kurz vor einer Geschäftsreise in die Ukraine hatte er rund 400 Euro aus dem Geldautomaten gezogen. Swetlana Z. habe ihm gleich nach Betreten der Maschine angeboten, seine Tasche bis zum Erreichen der Flughöhe im Waschraum zu verstauen, weil sie für die Handgepäckablage zu schwer gewesen sei. Nach Angaben der Angeklagten handele es sich dabei um ein ganz normales Prozedere. "Ich dachte noch: toller Service", sagte der Zeuge aus. Umso größer das Entsetzen, als der Bankkaufmann nach der Landung feststellte, dass das Geld fehlte. Sofort habe er sich telefonisch bei Air Berlin beschwert. "Es konnte nur im Flieger passiert sein", so Martin B. Er habe die mutmaßliche Diebin jedoch nicht bei der Tat beobachtet.

Die Stewardess, die seit einem Jahr nicht mehr für Air Berlin im Einsatz ist, bestreitet die Vorwürfe vor Gericht. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob sie Geld gestohlen habe, antwortete Swetlana Z.: "Wofür?" Acht Jahre habe sie bei der Fluglinie gearbeitet, in den letzten zwei Jahren sei sie so massiv gemobbt worden, dass sie zeitweise unter heftigen Bauchschmerzen gelitten habe. "Die wollten mich mit allen Mitteln loswerden, haben immer wieder versucht, mir etwas anhängen", sagte die Angeklagte.

Das Gericht vertagte sich. Am 14. März sollen weitere Zeugen vernommen werden.