Fehlende Preislisten für Haarverlängerungen stellen keinen Verstoß gegen die Angabenverordnung dar

Hamburg. Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Friseurkette Meinecke wegen fehlender Preislisten für Haarverlängerungen in den Schaufenstern ist beendet. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen das Familienunternehmen abgewiesen. Zu derselben Erkenntnis war auch schon das Landgericht gekommen, aber die Verbraucherzentrale war in Berufung gegangen. Denn es handele sich um einen klaren Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, sagte Geschäftsführer Günter Hörmann.

Jetzt bliebe der Verbraucherzentrale nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Aber das will selbst Hörmann nicht mehr riskieren. Denn die Anwalts- und Gerichtskosten, die die Verbraucherzentrale auch für die Friseurkette tragen muss, betragen mehr als 6700 Euro. Dazu Hörmann: "Wir führen viele Prozesse, meist gewinnen wir, aber manchmal verliert man halt auch."

Bei Seniorchef Arnold Meinecke herrscht große Freude über die Gerichtsentscheidung: "Für uns ist das ein Sieg auf der ganzen Linie. Ich glaube, die Verbraucherzentrale wird von Haarverlängerungen künftig die Finger lassen." Nur schade, dass nun fast 7000 Euro von der Verbraucherzentrale für diesen sinnlosen Prozess verpulvert worden seien, so Meinecke weiter.

Noch deutlicher wird Rechtsanwalt Richard Seelmaecker, der die Firma Meinecke vertreten hat: "Die Verbraucherzentrale wollte mit dem Kopf durch die Wand. Spätestens nach dem Urteil des Landgerichts hätte diese mit öffentlichen Zuschüssen geförderte Organisation einsehen müssen, dass sie nicht im Recht ist." Es sei schlimm, dass nun noch einmal mehrere Tausend Euro an zusätzlichen Kosten entstanden sind. Das Geld hätte im Sinne der Verbraucher sicherlich effizienter eingesetzt werden können.

Aber Rechtsanwalt Seelmaecker, der viele Jahre für die CDU in der Bürgerschaft saß, sagt auch: "Immerhin besteht nun Rechtsklarheit für Friseure in ganz Deutschland. Es besteht daher Hoffnung, dass solche Klagen in anderen Bundesländern unterbleiben. Der Hamburger Pilotprozess ist jedenfalls gescheitert."

Aber wieso hatte die Verbraucherzentrale überhaupt geklagt? Die Verbraucherzentrale hatte der Friseurkette eine Abmahnung für gleich acht Filialen geschickt, weil eben die Preise für die Haarverlängerungen im Schaufenster fehlten.

Die Kette sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, die mit Kosten von 1284 Euro verbunden gewesen wäre. Doch das Familienunternehmen weigerte sich, diese zu unterschreiben. Anwalt Seelmaecker argumentierte, dass Haarverlängerungen individuelle Dienstleistungen seien, für die immer ein persönliches Angebot erstellt werde. Deshalb könnten keine verbindlichen Preise ins Schaufenster gehängt werden. Die Verbraucherzentrale hatte bis Herbst 2010 innerhalb von etwa zwei Jahren im großen Stil rund 800 Einzelhändler wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. Aber mit diesem Thema beschäftige sich die Verbraucherzentrale auf absehbare Zeit nicht mehr, sagte Hörmann. Die Abmahnungspraxis hatten sowohl die Handelskammer als auch die Politik kritisiert.