Angeklagter näherte sich Kindern und verstieß damit gegen Auflagen. Vor Gericht zeigte der 50-jährige Kai-Joachim S. allerdings Reue.

Hamburg. Formal geht es um einen Verstoß gegen Auflagen der Führungsaufsicht - ein Vorwurf, der zunächst harmlos klingt. Wegen solcher Verstöße hatte sich der 50-jährige Kai-Joachim S. gestern vor dem Amtsgericht Barmbek zu verantworten. S., ein verurteilter Sexualstraftäter, darf sich weder Kindern noch Spielplätzen, Schulen oder Kindergärten nähern. Und tat es dennoch. Deshalb verurteilte ihn ein Amtsrichter zu acht Monaten auf Bewährung.

Der arbeitslose Langenhorner ist dem Gericht seit Langem bekannt. Wegen sexuellen Missbrauchs wurde er bereits in den 80er-Jahren zweimal verurteilt, dann noch einmal 1996. Zuletzt wurde er 2003 zu sechs Jahren verurteilt, nachdem er Minderjährige in vier Fällen sexuell missbraucht hatte. Drei Jahre saß er davon ab, dann wurde er unter Führungsaufsicht entlassen. Die Führungsaufsicht ähnelt der Bewährung. Der Verurteilte erhält einen Bewährungshelfer und bestimmte Auflagen, damit ihn das Gericht kontrollieren kann. So musste Kai-Joachim S. an einer regelmäßigen Therapie am Universitätsklinikum Eppendorf teilnehmen. Dort saß er wöchentlich mit anderen sexuell auffälligen Männern zusammen und sprach über seine Neigungen. 2010 berichtete er in einer dieser Gruppentherapien, dass er nackt mit einem sieben- und einem neunjährigen Mädchen im Whirlpool im Saunabereich eines öffentlichen Bades gesessen hatte. Der Therapieleiter informierte die Polizei. Ein Gericht erließ weitere Verbote. Ihm wurde auferlegt, 50 Meter Abstand von Plätzen, an denen Kinder und Jugendliche anzutreffen sind, zu halten. "Es ist für mich nicht immer leicht, die Weisung zu befolgen", gab Kai-Joachim S. gestern im Prozess zu. Laut Anklage hatte er die richterlichen Auflagen in zwei Fällen missachtet.

Im April letzten Jahres jonglierten er und ein Freund, den er aus der Sexualtherapie am UKE kannte, ausgerechnet auf dem Spielplatz einer Wohnanlage mit bunten Bällen. Einige Kinder aus der Nachbarschaft wurden aufmerksam und gingen zu den Männern. Der Angeklagte gab einem kleinen Mädchen seine Spielkonsole und erklärte ihr ein Spiel, das sie darauf spielen könne. Erst auf misstrauisches Nachfragen einer Mutter entfernten sich die Männer.

Zwei Monate später, im Juni 2011, spielte der Angeklagte mit einem Flummi in einem Park nahe der Horner Rennbahn. Einer Anwohnerin fiel auf, wie er ein Mädchen auf einem Fahrrad ständig beobachtete. Sie rief die Polizei. "Sobald sich die Kleine ihm näherte, spielte er mit dem Ball. Er war total auf sie fixiert", sagte die Zeugin im Prozess.

Auf die Frage des Richters, warum er mit Plüschtieren und Bällen im Park spiele, antwortete der Angeklagte: "Ich spiele gerne. Dann bin ich in meiner eigenen Welt."

Luftballons hatte der Angeklagte im Park auch bei sich. Früher hatte er damit bunte Tiere gebastelt und an Kinder verkauft. Der Angeklagte lebt seit fünf Jahren in einer Beziehung. Kinder hat das Paar nicht.

Im Prozess entschuldigte sich Kai-Joachim S.jetzt mit den Worten: "Es tut mir aufrichtig leid."