Hamburg. Spielende Kinder - das mögen nicht alle Erwachsenen, und über den Lärm von Kindern ärgern sich vor allem die Nachbarn von Kindertagesstätten und Spielplätzen. Sie haben den Trubel jeden Tag vor ihrer Haustür. Bis zum Sommer vergangenen Jahres hatten diese Nachbarn gute Chancen vor Gericht, wenn sie mit entsprechenden Klagen gegen die sogenannte "schädliche Umweltbeeinträchtigung", also gegen den Kinderlärm, vorgegangen waren. Im Juni 2011 aber haben die Bundespolitiker das "Immissionsschutzgesetz" geändert. Lärm ist jetzt nicht mehr gleich Lärm. Die alten Grenzwerte gelten weiterhin für Fabriken oder Straßen, aber eben nicht mehr für den Lärm, der von spielenden Kindern ausgeht.

Das Ziel der Politiker ist es, dass Kitas in Wohngebieten selbstverständlich sein sollen. Dafür wollen sie demnächst auch die Gesetze ändern, mit denen der Bau von neuen Kitas in Wohngebieten bislang erschwert werden konnte. "Kinderlärm ist selbstverständlicher Ausdruck kindlicher Entfaltung", heißt es im Merkblatt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen.

Ein bekanntes Beispiel, wie sich Anwohner über eine benachbarte Kita aufregen können, ist die Kita Marienkäfer in Wandsbek. Diese musste schließen, weil sich zwei Nachbarn von den Geräuschen gestört fühlten. Sie hatten vor dem Landgericht Hamburg geklagt und gewonnen. Als die Kita drei Jahre später umzog, setzten die neuen Nachbarn durch, dass eine 60 Meter lange Lärmschutzmauer zwischen ihren Häusern und der Kita gebaut wurde.

An der Reventlowstraße in Othmarschen protestieren zurzeit Anwohner gegen die Erweiterung einer benachbarten Kita von 22 auf 60 Plätze. In Eimsbüttel streitet der Kita-Träger SterniPark mit dem Bezirksamt ebenfalls um den Ausbau einer Einrichtung an der Wrangelstraße.